Notbremsassistent auch für Rückwärtsfahrt
Das Rückwärtsfahren gilt nach wie vor als unterschätztes Risiko im Straßenverkehr. Laut ADAC geschieht jede vierte Kollision mit Fußgängern am Heck eines Fahrzeugs. Auch wirtschaftlich ist das Thema relevant: Rund 4,5 Milliarden Euro Schaden entstehen jährlich durch Park- und Rangierunfälle, so der Club. Dabei ließe sich ein erheblicher Teil dieser Unfälle durch automatisierte Notbremsassistenten (AEB) vermeiden.
Zehn Hersteller im Test
Ein aktueller Test des ADAC zeigt: Die Technik ist inzwischen weitgehend ausgereift und zuverlässig. Zehn Fahrzeuge mit Notbremsassistenten für das Rückwärtsfahren wurden geprüft. „Vier der zehn Fahrzeuge (BMW, Volvo, Ford, VW) erkennen nicht nur sämtliche Hindernisse – dank des Notbremssystems verhindern sie auch zuverlässig jeden Zusammenstoß mit einem Menschen oder Gegenstand“, heißt es im Testbericht. Auch Hyundai schnitt gut ab, andere Marken wie Mercedes, Skoda oder BYD zeigten hingegen noch Schwächen.
Rund die Hälfte der Unfälle beim Zurücksetzen kann laut ADAC durch ein funktionierendes AEB-System verhindert werden. Dennoch fehlt bislang eine gesetzliche Regelung: Während Notbremsassistenten beim Vorwärtsfahren seit Mitte 2024 bei allen Neuzulassungen in der EU Pflicht sind, bleibt das Rückwärtsfahren eine Lücke in der Vorschrift.
Der ADAC fordert deshalb eine klare gesetzliche Regelung: Notbremsassistenten für das Rückwärtsfahren sollen Pflicht werden, und zwar standardmäßig aktiviert bei jedem Fahrzeugstart. „Es gibt bereits marktreife Systeme, die einen hohen Schutz vor Kollisionen bieten und zudem kostengünstig sowie robust sind“, argumentiert der Mobilitätsclub. Auch Updates bestehender Fahrzeuge mit vorhandenen Sensoren sollten genutzt werden, um die Sicherheit zu erhöhen.
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