Nur formschlüssig ist sicher

Wer mit dem Kran Lasten über Beschäftigte hinweghebt, darf die Lasten nicht mit kraftschlüssig wirkenden Lastaufnahmemitteln anschlagen. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in zwei kürzlich erschienenen Publikationen hin.

Hintergrund sind mehrere tödliche und schwere Arbeitsunfälle, die sich im vergangenen Jahr auf Baustellen ereignet haben. In diesen Fällen wurden Beschäftigte von Lasten getroffen, bei denen sich die Verbindung zwischen Lastaufnahmemittel und Last gelöst hatte.

„Die Informationen sind unter anderem für Speditionen und Kranunternehmen von Bedeutung, die Holzfertigbau-Wände transportieren oder am Anschlagen und Heben solcher Wände beteiligt sind“, sagt Ulrich Schulz, Fachreferent für Autokrane bei der BG Verkehr.

Regelmäßig heben Krane auf Baustellen große und schwere Holzbauelemente an ihren Bestimmungsort. „Es ist nicht zu vermeiden, dass sich Beschäftigte beim Anschlagen der Last auf dem Fahrzeug und bei der Montage im Gefahrenbereich der Last aufhalten.“ Deshalb sind hier im allgemeinen nur formschlüssige Lastaufnahmemittel zulässig. „Wenn doch kraftschlüssige Lastaufnahmemittel zum Einsatz kommen, müssen die Lasten zusätzlich formschlüssig gesichert werden“, sagt Schulz. In der „Fachbereich Aktuell FBHM-140“ erklärt das Sachgebiet Krane und Hebetechnik, wie sich kraftschlüssige und formschlüssige Lastaufnahmemittel voneinander unterscheiden.

Die FBHM-143 informiert darüber, dass außen- oder innenwirkende Lastaufnahmemittel nicht formschlüssig wirken Hebeklemmen im Sinne der DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemittel und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“. Damit sind sie gemäß Betriebssicherheitsverordnung nicht dafür geeignet, über ungeschützte Beschäftigte geführt zu werden (BetrSichV. Anh.I, Pkt. 2.5).

Bei den betreffenden Systemen werden bewegliche Klemmen in vorgebohrte Löcher eingesteckt und beispielsweise durch Anheben der Last unter dem Einwirken einer Kraft in der Bohrung verspannt. „Unsere Unfalluntersuchungen haben gezeigt, dass eine ganze Reihe von Faktoren zum Versagen dieser Art von Lastaufnahme führen können“, sagt Schulz.

Zu diesen Faktoren zählen insbesondere:

  • Überschreiten der zulässigen Holzfeuchte
  • zusätzliche Feuchtigkeit von außen, z. B. durch Niederschlag,
  • Abweichungen der Bohrlochtoleranzen (Gesamtdurchmesser, Rundheit, Tiefe),
  • Astigkeit, Ausfalläste, Harzgehalt,
  • ungünstiger Faserverlauf,
  • Risse,
  • zu geringer Randabstand im Holz, evtl. Sprengung des Holzes,
  • Abnutzung der Einpressrillen am Lastaufnahmemittel,
  • Späne im Bohrloch

Ideal: Formschlüssige Lastaufnahmemittel

Deshalb gilt auch bei diesem System: Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Unternehmer oder die Unternehmerin immer prüfen, ob sich Personen in dem Bereich aufhalten können, über den die Last transportiert wird. Kann er oder sie nicht ausschließen, dass sich ungeschützt Personen in diesem Bereich aufhalten, muss er oder sie zusätzlich oder stattdessen formschlüssige Lastaufnahmemittel verwenden.

Formschlüssig sind Konstruktionen, die Lasten durch das geometrische Zusammenwirken passender Formen sicher halten, ohne auf Magnet-, Saug- oder Reibungskräfte angewiesen zu sein. Bewährt haben sich zum Beispiel aufschraubbare Anschlagplatten, durchsteckbare Stahlseilschlaufen mit Einschlagmuttern, Hebegurte mit Kippsystem oder fest eingebaute Einweghebebänder.

Download der FBHM-140

Download der FBHM-143

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