DGUV Regel 101-038 - Bauarbeiten

DGUV Regel 101-038 - Bauarbeiten


Die DGUV Regel 101-038 „Bauarbeiten“ erläutert die einzelnen Regelungen der DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" und bietet damit Unternehmerinnen und Unternehmern sowie allen Akteuren, die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen tragen, eine zentrale Hilfestellung bei der Erfüllung der in der Vorschrift formulierten Pflichten.


Materialnummer: 670-200-087

Stand: 10/2020


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