DGUV Regel 100-002 - Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit (gültig ab 01.01.2026)

DGUV Regel 100-002 - Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit (gültig ab 01.01.2026)


Diese DGUV Regel erläutert zentrale Begriffe der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ und unterstützt Sie als Unternehmer und Unternehmerin mit Umsetzungshilfen und Praxisbeispielen bei der betriebsspezifischen Anwendung. Im Unterschied zu den verbindlichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 enthält die DGUV Regel 100-002 fachliche Empfehlungen ohne Vermutungswirkung. 

Der Regeltext leitet bei der Wahl einer Betreuungsform und beschreibt ausführlich, welche Qualifikationsanforderungen an Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie an Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu stellen sind. Muster für die Berichte nach § 5 DGUV Vorschrift 2 werden bereitgestellt und Anwendungsmöglichkeiten von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien werden erläutert.

Sie erhalten mit der DGUV Regel 100-002 ein wirksames Instrument, um die betriebliche Betreuung rechtssicher und sachgerecht zu organisieren – im Einklang mit den verbindlichen Vorgaben der DGUV Vorschrift 2.

Hinweis:

Diese DGUV Regel ist mit Inkrafttreten der neuen DGUV Vorschrift 2 ab dem 1. Januar 2026 gültig
Die gedruckte Ausgabe ist in Kürze lieferbar.

 

DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit (gültig ab 01.01.2026)

DGUV Information 250-012 - Leitfaden für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zur Telemedizin 


Materialnummer: 670-200-127

Stand: 11/2024


Preis für Mitglieder:
0.00 Euro


Preis für Nicht-Mitglieder:
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Preisangaben verstehen sich zzgl. gesetzl. MwSt. und Versandkosten.

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