DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention

DGUV Regel 100-001 - Grundsätze der Prävention


Die DGUV Regel 100-001 konkretisiert und erläutert die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Im Vergleich zur Ausgabe 05/2014 wurden u. a. folgende Punkte – teilweise grundlegend – überarbeitet:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Unterweisung der Versicherten
  • Pflichtenübertragung
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Notfallmaßnahmen

Darüber hinaus wurden Aussagen zu Regelungen für Menschen mit Behinderung an vielen Stellen ergänzt und Aussagen zur Ersten Hilfe überarbeitet, aktualisiert und an einigen Stellen konkretisiert.

Hinweis

Seit 29. Mai 2026 gilt eine neue Regelung für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Bislang mussten Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellen, nun gilt diese Verpflichtung erst ab 50 Beschäftigten. Für Betriebe mit 21 bis 49 Beschäftigten besteht eine Bestellpflicht nur noch dann, wenn eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit der Beschäftigten vorliegt.

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Materialnummer: 670-091-000

Stand: 06/2025


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