So handeln Sie nach einem Unfall richtig

Wenn im Betrieb ein Arbeits-, Dienst- oder Wegeunfall passiert, ist schnelles Handeln gefragt. Neben der medizinischen Erstversorgung sollten Sie möglichst rasch die BG Verkehr informieren.

Unfallanzeige

Die Unfallanzeige enthält eine genaue Schilderung des Unfallhergangs und alle wichtigen Informationen zum Unfallopfer. Verantwortlich für die Meldung eines Arbeitsunfalls ist immer der Unternehmer oder ein Bevollmächtigter. Sobald die BG Verkehr durch die Anzeige von dem Unfall erfahren hat, kann sie alle notwendigen Schritte einleiten. Dazu gehört bei Bedarf die Steuerung der ärztlichen Behandlung, die Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln und die Zahlung von Verletztengeld.

InfoEinen Unfall müssen Sie innerhalb von drei Tagen anzeigen, wenn sich ein Mitarbeiter so verletzt, dass er länger als drei Tage arbeitsunfähig bleibt.
AchtungTödliche Unfälle, Unfälle mit mehr als drei Verletzten und solche mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden müssen der BG Verkehr unverzüglich mitgeteilt werden.

Unfälle, bei denen der Versicherte nicht länger als drei Tage arbeitsunfähig ist, müssen Sie uns nicht mitteilen.

Die Vordrucke für die Anzeige eines Arbeitsunfalls bzw. eines Dienstunfalls von Beamten finden Sie am Ende dieser Seite.

Statt per Post können Sie den Unfall auch bequem online über unser Portal BGdirekt melden.
Zu BGdirekt

Artikelaktionen