Umgang mit Holzmasten

Der Umgang mit Holzmasten umfasst zahlreiche Tätigkeiten. Holzmasten müssen sicher gelagert und transportiert werden. Auch beim Besteigen und Arbeiten auf Holzmasten sind zahlreiche Sicherheitsaspekte – wie beispielsweise die persönliche Schutzausrüstung – zu beachten.

Lagerung und Transport von Holzmasten

Lagerung und Transport von Holzmasten

Zum gefahrlosen Auf- und Abladen von Holzmasten werden Lagerplätze mit einer sicheren Zu- und Abfahrt auf einem ausreichend tragfähigen Untergrund angelegt.

Um spätere Fäulnisschäden an den Holzmasten auszuschließen, müssen mechanische Beschädigungen der Maste während des Transports und während der Be- und Entladevorgänge vermieden werden.

Für den Transport von Holzmasten am Einsatzort müssen technische Hilfsmittel eingesetzt werden.
Technische Hilfsmittel zum Transport von Holzmasten am Einsatzort sind z. B.:

  • Seilwinden
  • Bagger
  • Lkw mit Ladekran
  • Mehrzweckgeräte

Die für die Bedienung eines Ladekrans benannte Person sorgt dafür, dass sich keine unbefugten Personen im Gefahrbereich aufhalten. Bei den Verladearbeiten sind Gefährdungen durch Pendelbewegungen der Holzmaste zu vermeiden.

Unfallgefahren bestehen beim Lagern durch Wegrollen von Masten, raue Oberflächen (Holzsplitter) sowie beim Auf- und Abladen.

Besteigung von Holzmast

Besteigen von und Arbeiten auf Holzmasten

Maste werden nur bestiegen und auf Masten wird nur gearbeitet, wenn die hierzu erforderliche Standsicherheit gegeben ist durch

  • einen fachgerechten Einbau,
  • einen nachgewiesenen ausreichenden Materialzustand und
  • gleichbleibende auf den Mast einwirkende Kräfte.

Maste müssen fachgerecht eingebaut sein. Der fachgerechte Einbau muss dokumentiert werden und. die Dokumentation beim Anlagenbetreiber vorgehalten werden.

Maste müssen für die planungsgemäßen Einwirkungen (z. B. Lasten durch Leiterseile und Kabel, Wind- und Eislasten) ausreichend dimensioniert sein.

Maste müssen einen ausreichenden Materialzustand aufweisen. Dieser ist gegeben bei

  • neuwertigen Masten oder
  • Masten, deren ausreichender Materialzustand durch qualifizierte Personen im Rahmen eines Prüf- oder Messverfahrens nachgewiesen wurde.

Als Messverfahren kommt bei Telekommunikationslinien überwiegend das Bohrwiderstands-Messverfahren zur Anwendung.

PSAgA für das Besteigen von und Arbeiten auf Holzmasten

  • Auffanggurte mit integrierter Haltefunktion nach DIN EN 361
  • Verbindungsmittel nach DIN EN 354 in Kombination mit einem längenverstellbaren Verbindungsmittel als Halteseil nach DIN EN 358 und
  • Klemmseil/-band zur Fixierung des Halteseils am Holzmast

Die Kombination aus einem Halteseil und Klemmseil/-band stellt beim Abrutschen von Personen einen sicheren Halt am Mast sicher.

Der Einsatz von Haltegurten anstelle von Auffanggurten beim Besteigen von und Arbeiten auf Holzmasten ist nicht zulässig.

Haltegurte sind ausschließlich zur Arbeitsplatzpositionierung und zum Rückhalten von Personen einsetzbar. Sie eignen sich nicht zur Rettung einer Person vom Holzmast. Eine Personenrettung durch Abseilen vom Mast wird durch die Verwendung von Auffanggurten wesentlich vereinfacht.

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