Informationen der BG Verkehr zum Coronavirus
Infektionsschutz im Unternehmen – weiterhin ein Thema
Die BG Verkehr hat Empfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus für Sie zusammengestellt, die Sie dabei unterstützen, die geeigneten Schutzmaßnahmen festzulegen.
Weitere Informationen im Überblick:
Mehr Versicherungsschutz im Homeoffice
Für Beschäftigte, die im Homeoffice arbeiten, gilt seit Juni ein erweiterter Unfallversicherungsschutz. Bei mobiler Arbeit besteht nun im selben Umfang Versicherungsschutz wie bei der Ausübung der Tätigkeit im Betrieb.
Wann ist COVID-19 ein Arbeitsunfall?
Eine COVID-19-Erkrankung kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen.
Erklärvideo: Lüften – aber wie?
In Zeiten von Corona ist das Lüften in den Fokus gerückt. Aber wie lüftet man am Arbeitsplatz richtig? Das zeigt ein neues Erklärvideo der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
CO₂-App errechnet Lüftungsintervalle
Wenn viele Menschen über längere Zeit zusammen in einem geschlossenen Raum sind, erhöht sich die potenzielle Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Eine App der gesetzlichen Unfallversicherung errechnet die CO₂-Konzentration im Raum und zeigt, wann es Zeit ist zu lüften.
Richtig lüften schützt vor Covid-19-Infektion
Neben der Tröpfcheninfektion ist die Übertragung durch virenbelastete Aerosole der Hauptübertragungsgrund für die Ansteckung mit Covid-19. Mit ausreichender Lüftung und sicherem Betrieb von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT) lässt sich das Risiko signifikant senken. Wichtige Empfehlungen enthält ein Infoblatt der BG Verkehr.
Tipps für das Homeoffice
Momentan arbeiten viele Beschäftigte in Homeoffices, die bis vor kurzem nur als Küche oder Esszimmer genutzt wurden. Hier ein paar Tipps zur Einrichtung des Arbeitsplatzes.
So schützen sich Ersthelfer vor Ansteckung
Betriebliche Ersthelfer befinden sich in diesen Tagen in einem Dilemma: Wie können sie helfen, ohne sich selbst zu gefährden. Die Arbeitsmediziner der BG Verkehr geben Tipps.
Externe Beschäftigte in Informationsketten berücksichtigen
In vielen Betrieben sind neben der Stammbelegschaft auch Mitarbeiter von externen Firmen tätig. Auch diese Beschäftigten müssen über die Maßnahmen hinsichtlich des Coronavirus informiert sein.
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