Verlässlichkeit und Integrität in der BG Verkehr

Beschäftigte der BG Verkehr sowie Dritte können über das Hinweisgebersystem Compliance-Verstöße melden.

Die BG Verkehr steht für Verlässlichkeit und verantwortungsvolles Handeln. Die Beachtung gesetzlicher Regeln ist fester Bestandteil unserer Kultur und Basis des Vertrauens, das uns unsere Mitgliedsunternehmen und Versicherten, unsere Beschäftigten und unsere Geschäftspartner täglich entgegenbringen.

Daher sind wir als BG Verkehr daran interessiert, frühzeitig von einem möglichen regelwidrigen Verhalten – einem sogenannten Compliance-Verstoß – Kenntnis zu erlangen, um ihm konsequent entgegenwirken zu können.

https://bg-verkehr.integrityline.com/frontpageGesicherter digitaler Meldeweg für Hinweise

Mit unserem Hinweisgebersystem steht unseren Beschäftigten sowie unseren Mitgliedsunternehmen und Versicherten, Geschäftspartnern und anderen Stakeholdern ein geschützter, sicherer und unabhängiger Meldeweg zur Verfügung. Das Hinweisgebersystem, das die Datensicherheit gewährleistet, ist rund um die Uhr erreichbar. Hinweise über mögliches Fehlverhalten können hier – auch anonym – abgegeben werden.

ZeigefingerJetzt Hinweis abgeben

FAQ zum Ablauf des Meldeverfahrens

Wie läuft eine Meldung ab und was passiert, nachdem eine Meldung über das Hinweisgebersystem abgegeben wurde?

Sie können unser Hinweisgebersystem nutzen, um uns Verstöße gegen gesetzliche und interne Regelungen zu melden. Wir nehmen Ihre Hinweise entgegen zu

  • strafrechtlichen Verstößen, wie Betrug, Untreue, Unterschlagung, Urkundenfälschung oder Diebstahl
  • Korruption und Bestechung
  • Verstöße gegen Wettbewerbs- oder Kartellrecht einschl. Vergaberecht
  • Umweltschutzvorschriften
  • Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften
  • Diskriminierung und Belästigung
  • Datenschutzverstöße sowie Missbrauch von Sozialdaten
  • IT-Sicherheits-Gefährdungen
  • sonstige Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien
  • rechtlich unzulässige Zusammenarbeit von Beschäftigten mit Leistungserbringern, Lieferanten und Partnern
  • sonstiges rechtlich relevantes Fehlverhalten von Leistungserbringern, Unternehmern oder Versicherten
  • Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen

Die meldefähigen Verstöße müssen einen Bezug zum Beschäftigungsverhältnis bzw. zum beruflichen Umfeld haben.

Bitte beachten Sie: Das Hinweisgeberportal ist daher nicht gedacht für:

  • allgemeine Beschwerden, wie beispielsweise die Unzufriedenheit über die Leistungen der BG Verkehr.
  • Notrufe: Bei unmittelbarer Gefahr für Personen wenden Sie sich bitte an die öffentlichen Notrufe.

Die Kommunikation mit der internen Meldestelle der BG Verkehr ist neben dem anonymen Hinweisgebersystem über folgende Kanäle möglich:

Vertraulich
BG Verkehr
Meldestelle Hinweisgeberschutz
Ottenser Hauptstraße 54
22765 Hamburg

Erste Anlaufstelle zur Abgabe eines Hinweises mit Bezug zur BG Verkehr sollte grundsätzlich die interne Meldestelle der BG Verkehr sein.

Unabhängig davon gibt es zudem zentrale externe Anlaufstellen, die je nach Verstoß bei unterschiedlichen Bundesbehörden angesiedelt sind (§ 19 ff. HinSchG), wie die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz.

Als hinweisgebende Person müssen Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme haben, dass die von Ihnen gemeldete Information der Wahrheit entspricht. Der Verdacht, ein Gerücht oder unbestätigte Vermutungen allein reichen nicht aus. Wenn man beispielsweise nur gehört hat, dass eventuell ein Fehlverhalten vorliegen könnte, ist dies kein Tatbestand, der unter das Hinweisgeberschutzgesetz fällt. Sie müssen die Informationen zumindest im Ansatz belegen können, entweder durch eigene Beobachtung oder durch entsprechende Dokumente. Die Meldung eines Hinweises, die nachweislich grundlos abgegeben wurde, kann gemäß § 40 HinSchG als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Wenn Sie falsche Informationen vorsätzlich oder grob fahrlässig weitergeben, müssen Sie zudem gemäß § 38 HinSchG für den hieraus entstandenen Schaden aufkommen.

Die Meldungen werden durch ausgewählte Mitarbeitende der BG Verkehr bearbeitet. Diese Mitarbeitenden handeln unparteiisch und sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Alle eingehenden Meldungen werden von unabhängigen Mitarbeitenden der BG Verkehr gesichtet und bearbeitet.

Sie erhalten zeitnah eine Betätigung, dass Ihre Meldung bei uns eingegangen ist.

Gegebenenfalls nimmt die zuständige Person Kontakt mit Ihnen auf, um weitere Informationen zum Sachverhalt einzuholen. Dies erfolgt, wenn Sie Ihren Hinweis über das externe digitale Hinweisgebersystem der BG Verkehr abgegeben haben, über das dort eingerichtete Postfach.

Wir gehen jedem Hinweis, der bei uns eingeht, nach. Dabei steht die vertrauliche Behandlung Ihres Hinweises für uns an erster Stelle. Daher beschränken wir die Zahl der Personen, die zu der Ermittlung hinzugezogen werden, auf das unbedingt erforderliche Maß.

Beschuldigte Personen erhalten i. d. R. die Möglichkeit, zu den in Ihrer Meldung beschriebenen Umständen Stellung zu nehmen. In manchen Fällen ist es aus Gründen einer zielführenden Ermittlung vorteilhaft, wenn wir Ihren Namen offenbaren dürfen (so z. B. häufig bei Belästigungsvorwürfen).

Falls Sie Ihren Namen angegeben haben, aber nicht möchten, dass er den beschuldigten Personen mitgeteilt wird, teilen Sie uns dies bitte in Ihrer Meldung mit.

Wenn unsere Untersuchung bestätigt, dass ein rechtlich relevanter Verstoß begangen wurde, ergreifen wir angemessene Folgemaßnahmen.

Nach Abschluss unserer Ermittlungen erhalten Sie ein Feedback von uns über das Ergebnis unserer Untersuchung, sofern Sie ein geschütztes Postfach über das Online-Meldesystem eingerichtet haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Details zu dem Ergebnis offenbaren können, da wir auch die Persönlichkeitsrechte der angeschuldigten Personen schützen müssen.

Ja, Sie können Ihre Meldung anonym abgeben. Solange Sie selbst keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, wird Ihre Anonymität durch das digitale Hinweisgebersystem der BG Verkehr, welches von der von uns beauftragten EQS Group GmbH auf sicheren externen Servern gehostet wird, technisch geschützt. In diesem Fall richten Sie mit Ihrer Meldung ein geschütztes Postfach ein, damit die bearbeitenden Personen der internen Meldestelle der BG Verkehr sich mit Rückfragen an Sie wenden und Ihnen ein Feedback geben können.

Ihr Schutz hat für uns oberste Priorität. Der Kreis der Personen, die Ihre Identität erfahren, wird auf das absolut notwendige Minimum beschränkt. Repressalien gegen Personen, die nach bestem Wissen Hinweise auf Rechtsverstöße abgeben, sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz verboten. Wenn Sie Anhaltspunkte hierfür haben, dass Sie Benachteiligungen aufgrund Ihrer Meldung erleiden, melden Sie uns dies bitte über unser Hinweisgebersystem.

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