DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention

DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention

Unfallverhütungsvorschrift vom 1. Oktober 2014


Diese UVV wird präzisiert durch die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention".

 

 

Hinweis

Seit 29. Mai 2026 gilt eine neue Regelung für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Bislang mussten Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellen, nun gilt diese Verpflichtung erst ab 50 Beschäftigten. Für Betriebe mit 21 bis 49 Beschäftigten besteht eine Bestellpflicht nur noch dann, wenn eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit der Beschäftigten vorliegt.

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Materialnummer: 670-200-901

Stand: 10/2014


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