DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit (gültig ab 01.01.2026)
In Betrieben mit Beschäftigten ist der Unternehmer verpflichtet, den fachkundigen Rat von Betriebsärztinnen und Betriebsätzen sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit einzuholen – das besagt das Arbeitssicherheitsgesetz. Die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ konkretisiert, wie Sie als Unternehmer und Unternehmerin diese Expertinnen und Experten einzusetzen haben, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Erstmalig wird der Einsatz von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien in der betrieblichen Betreuung ermöglicht. Zudem wird die sicherheitstechnische Fachkunde für weitere Berufsgruppen geöffnet, beispielweise für Absolventinnen und Absolventen der Arbeits- und Organisationspsychologie, Arbeitswissenschaft, Biologie und Physik.
Hinweis
Sie ersetzt dann die bisherigen Fassungen der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ vom 1. Januar 2011 in der Fassung vom 1. Februar 2012 für Unternehmen der BG Verkehr und der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ vom 1. Januar 2012 für die Unternehmen der bisherigen UKPT.
Konkretisiert wird diese UVV durch:
Materialnummer: 670-200-902
Stand: 11/2024
Preis für Mitglieder:
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Preis für Nicht-Mitglieder:
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Preisangaben verstehen sich zzgl. gesetzl. MwSt. und Versandkosten.
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