Mitgliedsbeiträge: Beitragsfuß sinkt leicht

Der Vorstand der BG Verkehr hat den Beitragsfuß für das Umlagejahr 2025 auf 2,70 festgelegt. Für zahlreiche Mitgliedsunternehmen bedeutet die Senkung des Beitragsfußes gleichzeitig geringere Beiträge oder zumindest eine stabile Entwicklung.

Der Beitragsfuß ist neben den Gesamtentgelten und der Gefahrklasse ein wesentlicher Faktor für die Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. 

Den Spielraum für die Senkung des Beitragsfußes von 2,75 auf 2,70 gab der Anstieg der von den Unternehmen gemeldeten Gesamtentgelte um 5,6 Prozent. Damit konnte die von 771,6 auf 796,7 Mio. EUR gestiegene Umlageforderung aufgefangen werden. Grund für den Anstieg der Umlageforderung sind höhere Aufwendungen, insbesondere bei den Kosten für Heilbehandlungen und Renten.

Stabil bleibt der Beitragsfuß für die Lastenverteilung nach Entgelten. Für 2025 liegt er wie bisher bei 1,90. Die Lastenverteilung ist ein Finanzausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften, um die von Strukturveränderungen besonders betroffenen Branchen zu entlasten. Er wird nur von Unternehmen mit einer Entgeltsumme von über 270.000 EUR erhoben.

Damit die BG Verkehr im laufenden Geschäftsjahr 2026 über ausreichende Mittel verfügt, um die laufenden Ausgaben zu decken, erhebt sie Vorschüsse. Die Höhe dieser Vorschüsse wird ebenfalls vom Vorstand festgelegt. Er orientiert sich dabei an den Ausgaben für das abgelaufene Geschäftsjahr und den zu erwartenden Ausgaben für das laufende Geschäftsjahr. Der Vorschuss-Beitragsfuß für das Jahr 2026 beträgt 2,77.

aktuelle Beiträge in der Übersicht

Beitragsberechnung erklärt

Die Beschlüsse gelten nicht für Unternehmen der Post, Postbank und Telekom. Diese Beiträge werden gesondert festgelegt.

Zinsfreie Stundungen als Liquiditätshilfe

Mitgliedsunternehmen, die aufgrund des kriegsbedingten, abrupten Anstiegs der Kraftstoffpreise mit Liquiditätsengpässen zu kämpfen haben, bietet der Vorstand der BG Verkehr Hilfestellungen. Ihnen wird laut Vorstandsbeschluss auf Anfrage Stundungen bewilligt, ohne dass dafür Sicherheitsleistungen erforderlich sind (bis 31.07.2026) oder Stundungszinsen erhoben werden (bis 31.12.2026).

Artikelaktionen