UV-Jahresmeldung (DEÜV-Daten)

Alle Arbeitgeber haben für jeden Beschäftigten mit ihrer elektronischen Meldung zur Sozialversicherung an die Einzugsstellen der Krankenkassen auch die Daten zur gesetzlichen Unfallversicherung anzugeben. So sieht es das Verfahren zur Datenerfassung und -übermittlung (DEÜV) seit 2009 vor.

Die „Jahresmeldung zur Unfallversicherung“ (Abgabegrund 92) ist gesondert von den übrigen Meldungen zur Sozialversicherung zu übermitteln. Sie ist erstmalig ab dem Jahr 2016 jeweils zum 16. Februar für jeden Arbeitnehmer abzugeben. Die UV-Jahresmeldung ersetzt nicht den Entgeltnachweis, sondern dient der Rentenversicherung als Grundlage für Betriebsprüfungen und wird daher auch in Zukunft parallel zum Entgeltnachweis bzw. digitalen Lohnnachweis abzugeben sein. Die Meldung umfasst folgende Daten:   

  • die Betriebsnummer des zuständigen UV-Trägers
  • die Unternehmensnummer beim zuständigen UV-Träger
  • die Gefahrtarifstelle
  • das unfallversicherungspflichtige Entgelt des Beschäftigten

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