Entgeltnachweis für die Jahre vor 2018

Auch für die Beitragsjahre vor 2018 sind der BG Verkehr Entgeltnachweise als wesentliche Grundlage für die Beitragsberechnung zu übermitteln, allerdings nach dem alten, analogen Verfahren.

Wollen Sie für die Jahre 2013 bis 2017 fehlende Entgeltnachweise nachreichen oder fehlerhafte Entgeltnachweise korrigieren, können Sie das per E-Mail, Fax, Telefon oder Brief erledigen. Es genügt eine formlose Meldung mit den Lohnsummen, Arbeitsstunden und der Beschäftigtenanzahl je Gefahrtarifstelle.

Unterstützung beim Ausfüllen des Entgeltnachweises bieten Ihnen die Erläuterungen zum Entgeltnachweis und der Arbeitsentgeltkatalog der DGUV. Letzterer listet die häufigsten melde- und beitragspflichtigen Entgeltarten ausführlich auf.

  • Wichtig: Der Entgeltnachweis muss auch dann eingereicht werden, wenn im Unternehmen keine Arbeitnehmer beschäftigt wurden.
  • Sollten Sie keine Aufzeichnungen über die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden Ihrer Beschäftigten besitzen, genügt auch eine gewissenhafte Schätzung auf Basis des Vollarbeiterrichtwerts: für einen ganzjährig Vollbeschäftigten = 1.570 Stunden im Jahr 2017.
  • Der Höchstbetrag des nachzuweisenden Entgelts beträgt 72.000 Euro pro Beschäftigten.

Wenn ein Steuerberater die Entgeltmeldungen für Sie erledigt, leiten Sie bitte die notwendigen Informationen an ihn weiter.

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Ab 2019 wird der bisherige Entgeltnachweis vom digitalen Lohnnachweis abgelöst.

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