UV-Strahlung und Hitze

Die Belastungen und Gefahren durch UV-Strahlung und sommerliche Hitze werden zunehmend ein Thema für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Wirksame Schutzmaßnahmen sind unerlässlich.

Stoerer-UV-Schutz.jpg
Stoerer-UV-Schutz.jpg

Was schützt vor natürlicher UV-Strahlung?

Berufsgruppen, die überwiegend im Freien arbeiten, sind natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt. Diese kann Haut und Augen schaden – sofort, aber auch langfristig. 

Was ist ultraviolette (UV-)Strahlung?

Die Sonne ist die natürliche Quelle für UV-Strahlung. Ein Großteil der Strahlung entfällt auf den Bereich des sichtbaren Lichts, gefolgt von Infrarotstrahlung sowie einem geringen Anteil an UV-Strahlung. Die UV-Strahlung ist der energiereichste Teil der optischen Strahlung und umfasst den Wellenlängenbereich von 100 nm bis 400 nm. Sie ist für den Menschen unsichtbar.

Bei der Gefährdungsbeurteilung wird die Expositionsdauer und die Intensität der UV-Strahlung bewertet:

  • Je länger die Aufenthaltsdauer der Beschäftigten in der Sonne, desto höher ist die Belastung.
  • Die Tageszeit beeinflusst die Intensität der Strahlung. In der Mittagszeit von 11 bis 16 Uhr (Sommerzeit) ist sie besonders hoch. 
  • Die UV-Belastung wird durch Schatten und Bewölkung gemindert, aber nicht ganz aufgehoben.
  • Auch die Jahreszeit spielt eine Rolle. In den Frühjahrs- und Sommermonaten ist die UV-Strahlung am intensivsten.

Meiden, kleiden, cremen

Bei Gefährdung durch UV-Strahlung gilt: „Meiden, kleiden, cremen“ – und zwar in dieser Rangfolge. Wenn die Arbeitsaufgabe es zulässt, sollte die Arbeit im Freien zu Zeiten geringerer UV-Strahlung (Morgenstunden) eingeplant werden.

Symbolbild für Kleidung

Körperbedeckende Kleidung

Körperbedeckende Kleidung bietet den besten UV-Schutz. Bei Tätigkeiten bei lang anhaltender und/oder hoher UV-Strahlung ist gegebenenfalls UV-Schutzkleidung erforderlich, z.B. mit UPF (UV-Schutzfaktor) 40+ nach DIN EN 13758. Der UPF ist vergleichbar mit dem Lichtschutzfaktor (LSF) von Sonnenschutzmitteln.

Symbolbild einer Sonnenbrille

Sonnenschutzbrille

Sonnenschutzbrillen sollten UV-Strahlung bis zu einer Wellenlänge von 400 Nanometern (nm) filtern. Einen verlässlichen UV-Schutz garantieren Zertifizierungsstandards wie DIN EN ISO 12312-1 und DIN EN 172.
Symbolbild eines Basecaps

Kopfbedeckungen

Kopfbedeckungen sollten z. B. mit einer breiten Krempe oder einem Nacken- und Ohrenschutz ausgestattet sein.
Symbolbild einer Sonnencremetube

Sonnenschutzmittel

Sonnenschutzmittel wird für die von der Kleidung nicht bedeckten Körperteile (z. B. Gesicht, Hände) benötigt. Sie haben einen hohen oder sehr hohen Schutz (mind. LSF 30, besser LSF 50), sind wasserfest, weisen einen UVA-Schutz auf und sind idealerweise eine Creme oder Lotion.

Gefährdung durch UV-Strahlung

In geringen Dosen ist die natürliche UV-Strahlung lebensnotwendig für die Bildung des Provitamins D3 (für den Knochenaufbau). Schäden durch UV-Strahlung spürt man erst, wenn es zu spät ist. Abhängig von Dauer und Stärke können schwerwiegende Schäden an Augen und Haut auftreten. Man unterscheidet zwischen akuten und chronischen Schäden.

Schon eine einmalige zu hohe Belastung durch UV-Strahlung kann akute Schäden hervorrufen. Hierzu zählen:

  • Sonnenbrand
  • Augenschäden (z. B. Binde- und Hornhautentzündung)

Niedrige langfristige Belastungen durch UV-Strahlung können chronische Schäden hervorrufen. Diese werden erst nach Jahrzehnten bemerkt. Dazu gehören:

  • Grauer Star (Linsentrübung des Auges)
  • vorzeitige Hautalterung
  • bestimmte Formen des Hautkrebses einschließlich Frühstadien (aktinische Keratosen)

Betroffene Branchen

Auch bei der BG Verkehr sind Branchen versichert, deren Beschäftigte überwiegend im Freien arbeiten. Hierzu zählen v.a. die Seeschifffahrt und Fischerei, die Binnenschifffahrt, die Entsorgung, die Luftfahrt (Vorfeld), die Brief- und Paket-Logistik sowie die Telekommunikation. Beschäftigte sind hier meist einer hohen Dosis an Sonnenstrahlung und somit auch UV-Strahlung ausgesetzt. Je stärker und länger die Strahlung einwirkt, umso größer ist die Gesundheitsgefahr. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden deshalb die Expositionsdauer und die Intensität der Sonnenstrahlung berücksichtigt.

Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten im Freien

Bei der Angebotsvorsorge stehen die gesundheitliche Aufklärung und Beratung im Vordergrund. Sie umfasst die Bestimmung des Hauttyps und die Beschreibung des Hautstatus insbesondere im Bereich potenzieller Expositionsstellen (Hände, Unterarme, Gesicht, Ohren, Nacken, Dekolleté). Das Unternehmen erhält lediglich eine Bescheinigung über die Teilnahme, eine Information über das Ergebnis der Vorsorge erfolgt nicht.

In Deutschland

Findet die Tätigkeit 

  • im Zeitraum von April bis September,
  • zwischen 11 und 16 Uhr,
  • ab einer Dauer von insgesamt mindestens einer Stunde pro Arbeitstag sowie
  • an mindestens 50 Arbeitstagen

statt, so muss der Arbeitgeber seinen Beschäftigten eine Angebotsvorsorge anbieten.

AMR 13.3. - 4.2 Tätigkeiten in Deutschland

In der Äquatorialregion (zwischen 30° N und 35° S)

Findet die Tätigkeit 

  • ganzjährig,
  • zwischen 10 und 15 Uhr Ortszeit,
  • ab einer Dauer von insgesamt mindestens einer Stunde pro Arbeitstag sowie
  • an mindestens acht Arbeitstagen

statt, so muss der Arbeitgeber seinen Beschäftigten eine Angebotsvorsorge anbieten.

AMR 13.3 - 4.3 Tätigkeiten außerhalb Deutschlands

Auch wenn die Kriterien nicht erreicht werden, können Belastungen durch natürliche UV-Strahlung nicht ausgeschlossen werden, sodass der Arbeitgeber seinen Beschäftigten die Wunschvorsorge gemäß § 5a ArbMedVV ermöglichen muss.

Medien und Publikationen zum UV-Schutz

Flyer „Schutz vor natürlicher UV-Strahlung bei der Arbeit im Freien“

Poster "Schutz vor natürlicher UV-Strahlung"

Unterweisungskarte A11: UV-Schutz

Aufkleber "Schutz vor natürlicher UV-Strahlung"

Checkliste: „Was Sie bei der Auswahl von Langarmshirts mit UV-Schutz beachten sollten“

Weitere Infos: Themenbereich Strahlung

DGUV Regel 112-192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“

DGUV Information 203-085: „Arbeiten unter der Sonne“

Stoerer-Hitze.jpg
Stoerer-Hitze.jpg

Was schützt bei Hitze?

Die BG Verkehr und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung appellieren an die Unternehmen, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und daraus Hitzeschutzkonzepte und Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Die BG Verkehr steht ihren Mitgliedsunternehmen dabei beratend zur Seite.

Gefährdungen durch Hitze

Hitzebelastungen können zu direkten gesundheitlichen Auswirkungen führen:

  • Flüssigkeitsmangel (auch ohne Durstgefühl)
  • Unwohlsein, Hitzeerschöpfung
  • Sonnenstich, Hitzekollaps, lebensbedrohlicher Hitzschlag

Besonders gefährdet sind Beschäftigte, die körperlich anstrengende Arbeit im Freien verrichten. 

Indirekt kann Hitze auch Ursache für Arbeitsunfälle sein:

  • schnellere Ermüdung
  • Nachlassen der Reaktionsgeschwindigkeit und Konzentrationsfähigkeit
  • Schwierigkeiten bei der visuellen Wahrnehmung

Schutzmaßnahmen je nach Arbeitsaufgabe

  • Arbeitsbereiche mit ausreichend großen Sonnenschirmen, Sonnensegeln, Sonnenplanen und Überdachungen ausstatten.
  • Fahrzeuge und Baumaschinen mit Klimaanlagen ausstatten.
  • Für Durchlüftung sorgen (Ventilatoren).
  • Kalorienarme, alkoholfreie Getränke (z.B. Tee oder Mineralwasser) zur Verfügung stellen.
  • Arbeitszeiten, Arbeitsschwere, Dauer und Arbeitstempo anpassen.
  • Pausen und Zeiten zum Abkühlen (Entwärmungsphasen) organisieren.
  • Kühlkleidung (z.B. Westen unter Schutzkleidung für den Körper) zur Verfügung stellen.

AusrufezeichenErste Hilfe bei Hitzschlag und Sonnenstich

In allen Fällen gilt: Rettungsdienst rufen. Betroffene Person in kühlere Umgebung, mindestens aber in den Schatten bringen. Schwere Kleidung ausziehen. Den Körper durch kalte Umschläge, z. B. mit nassen Tüchern feucht halten. Diese rasch wechseln oder immer wieder übergießen. Bei Bewusstlosigkeit die Erkrankten in die stabile Seitenlage bringen. Bei Atemstillstand Wiederbelebungsmaßnahmen durchführen, bis der Rettungsdienst eintrifft.

Medien und Publikationen zum Hitzeschutz

Faktenblatt Außendienst – Unterwegs bei Hitze

DGUV Information 203-085: „Arbeiten unter der Sonne“

DGUV Information 204-037 „Erste Hilfe Karte: Akute Hitzeerkrankungen“

 

Artikelaktionen