Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

Im Mittelpunkt der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) steht die Verpflichtung von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern, bei der Prävention und der Aufsicht abgestimmt zu handeln.

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie
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Das abgestimmte Aufsichtshandeln ist in § 20a ArbSchG und im §20 SGB VII geregelt. Mit der GDA wird erstmals ein gemeinsames Handeln und Vorgehen von staatlichen Arbeitsschutzbehörden und Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung festgelegt. Nach gemeinsam mit dem Bund vereinbarten Arbeitsschutzzielen und Arbeitsprogrammen sowie Handlungsfeldern sollen dabei praktische Verbesserungen für die Beschäftigten erreicht werden.

Nach Abschluss der 3. GDA-Periode zum 31.12.2025 laufen derzeit die Planungen für die 4. GDA-Periode. Unter dem Motto "Gemeinsam voran gehen" beginnt sie im Jahr 2027 und endet 2031. Aktuell werden die konkreten Handlungsfelder und zugehörigen Arbeitsprogramme ausgearbeitet.

Für 2026 wurde ein GDA-Experimentierjahr mit dem Handlungsfeld "Verhütung von schweren und tödlichen Arbeitsunfällen" mit dem Arbeitsprogramm "Absturzunfälle" beschlossen.

TippHinweis:

Auch das Seminarangebot der BG Verkehr beinhaltet Veranstaltungen, in denen Bezug zu den Themen der GDA genommen wird. Die betreffenden Seminare sind mit dem GDA-Logo gekennzeichnet.

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