Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

Im Mittelpunkt der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) steht die Verpflichtung von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern, bei der Prävention und der Aufsicht abgestimmt zu handeln.

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie
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Das abgestimmte Aufsichtshandeln ist in § 20a ArbSchG und im §20 SGB VII geregelt. Mit der GDA wird erstmals ein gemeinsames Handeln und Vorgehen von staatlichen Arbeitsschutzbehörden und Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung festgelegt. Nach gemeinsam mit dem Bund vereinbarten Arbeitsschutzzielen und Arbeitsprogrammen sowie Handlungsfeldern sollen dabei praktische Verbesserungen für die Beschäftigten erreicht werden.

Seit Juni 2021 läuft die dritte GDA-Periode, die auf vier Jahre angelegt ist. Das strategische Ziel lautet „Arbeit sicher und gesund gestalten: Prävention mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung". Insbesondere sollen hierbei kleine und mittlere Unternehmen in den Fokus genommen werden und von den folgenden Programmen profitieren:

  • "Muskel-Skelett-Belastungen" (MSB)
  • "Psyche" (PSYCHE)
  • "Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen" (KeGS)

Dem vorangestellt sind zwischen dem staatlichen Arbeitsschutz und den Unfallversicherungsträgern abgestimmte Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung (BmSys), in denen Unternehmen auf eine geeignete Arbeitsschutzorganisation und eine ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung überprüft werden.

TippHinweis:

Auch das Seminarangebot der BG Verkehr beinhaltet zahlreiche Veranstaltungen, in denen zu den Arbeitsprogrammen der GDA-Bezug genommen wird. Die betreffenden Seminare sind mit dem GDA-Logo gekennzeichnet.

Zu den Seminaren

Weiterführende Informationen zu den Arbeitsprogrammen sowie zur Arbeitsgruppe Betriebsbesichtigungen

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