UV-Belastung

Beim Arbeiten im Freien sind die Beschäftigten der solaren UV-Strahlung ausgesetzt. Entstehen dadurch Unfall- und Gesundheitsgefahren, müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden.

Funkmast im Sonnenlicht

Die UV-Strahlung der Sonne kann die Haut und die Augen schädigen. Sie kann Hautalterung verursachen, Hautkrebs und Augenschäden entstehen lassen. Beschäftigte die im Freien an Telekommunikationslinien arbeiten, können der solaren UV-Strahlung in erheblichen Maße ausgesetzt sein.

Wieviel, hängt von der Jahreszeit, der Witterung und der Tagesarbeitszeit ab. Ein empfehlenswertes Hilfsmittel zur Einschätzung der solaren UV-Strahlung ist der UV-Index (UVI), der z. B. vom Deutschen Wetterdienst aktuell und im Vorhersagebereich angegeben wird. Der UVI gibt in ganzen Zahlen von 0 bis 12 international einheitlich ein übersichtliches Maß für die UV-Belastung an.

Ab einem UVI von 5 gelten Schutzmaßnahmen als "erforderlich".

Auch hier gilt das T-O-P-Prinzip:

  • Beispiel für technische Maßnahmen ist der Einsatz von Zelten beim Arbeiten in Kabelgruben.
  • Beispiel für organisatorische Maßnahmen ist das Verlagern der Arbeiten in die frühen Morgenstunden.
  • Beispiel für persönliche Maßnahmen ist die Bereitstellung von langärmliger, und trotzdem luftiger Kleidung für die Arbeiten im Freien.

HinweisMehr zum Thema

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