Arbeiten in Kabelschächten

Die Arbeiten an unterirdischen Telekommunikationslinien (TK-Linien) müssen koordiniert werden – nicht nur, wenn mehrere Beschäftige eines Unternehmens in einem Kabelschacht arbeiten. Arbeiten in Kabelschächten von mehr als einem Meter Tiefe werden als gefährliche Arbeiten eingestuft.

Kanalschacht

Koordination der Arbeiten

Insbesondere, wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmen an einer unterirdischen TK-Linie zusammenarbeiten, ist eine Koordination der Arbeiten zur Verringerung der Gefährdungen zwingend erforderlich. Der Begriff Zusammenarbeit beinhaltet nicht nur die zeitgleiche Tätigkeit von Beschäftigten mehrerer Unternehmen, sondern auch Tätigkeiten eines Unternehmens, die sich auf die Beschäftigten anderer Unternehmen auswirken können.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Auf Basis einer im Vorfeld durchgeführten Gefährdungsbeurteilung muss aufgrund der Ergebnisse für Arbeiten an unterirdischen TK-Linien die PSA festgelegt werden. Zum Einsatz kommen beispielsweise:

  • PSA gegen Absturz
  • Schutzhandschuhe
  • Schutzhelm
  • Schutzkleidungen gegen diverse Gefährdungen
  • Sicherheitsschuhe in den erforderlichen Ausführungen

Alleinarbeit in Kabelschächten

Arbeiten in Kabelschächten von mehr als einem Meter Tiefe werden als gefährlich eingestuft und sollten grundsätzlich nicht von einer Einzelperson durchgeführt werden.

Wenn die Alleinarbeit aus betrieblichen Gegebenheiten notwendig ist, muss die Unternehmerin bzw. der Unternehmer über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen sorgen.

Betreten und Verlassen von Kabelschächten

Kabelschächte dürfen nur über geeignete Einstiegshilfen betreten und verlassen werden. Zur Vermeidung von Abstürzen sind festangebrachte Steigleitern bzw. Steigeisengänge zu bevorzugen. Eine Haltevorrichtung, die mindestens 1 Meter über den Boden hinausragt muss an der Ein-/Ausstiegsstelle vorhanden sein. Alternativ können auch Leitern zum Einsatz kommen. Diese sind standsicher aufzustellen.

Verkehrssicherungspflicht

Wenn Kabelschachtarbeiten im öffentlichen Raum stattfinden, kommt der Absicherung eine große Bedeutung zu. Das Regelwerk der UV-Träger und die Straßenverkehrsordnung verlangen von der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer eine vollständige Absperrung und Kennzeichnung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum. Ferner sind die Schachteinstiege so zu sichern, dass weder für die Verkehrsteilnehmenden noch die Beschäftigten Gefahren bestehen.

Bei Arbeiten im Verkehrsraum müssen die Beschäftigten Warnwesten tragen.

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