Risikogruppen

Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien, in Versuchstierhaltungen, in der Biotechnologie und in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes sind Schutzstufentätigkeiten. Somit stehen Tätigkeiten mit Biostoffen mit infektiöser Wirkung im Vordergrund. Nach ihrem Infektionsrisiko werden Biostoffe in vier Risikogruppen eingeteilt. D. h. bei Schutzstufentätigkeiten sind die vorkommenden oder eingesetzten Biostoffe bekannt oder zumindest hinreichend bestimmbar.

Gabelstapler transportiert Kiste mit Aufdruck Biohazard

Nach ihrem Infektionsrisiko werden Biostoffe in vier Risikogruppen eingeteilt. Dabei steigt das Gefährdungspotenzial der eingruppierten Organismen von Risikogruppe 1 bis Risikogruppe 4 an:

  • Risikogruppe 1: Biostoffe, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit hervorrufen
  • Risikogruppe 2: Biostoffe, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahr für Beschäftigte darstellen können; eine Verbreitung in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich, eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich
  • Risikogruppe 3: Biostoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen können; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich
  • Risikogruppe 4: Biostoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß; normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich

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