Beurteilung von Vibrationen
Als Kenngrößen für die Schwingungseinwirkung werden die Schwingbeschleunigungen in den drei Raumachsen gemessen. Bei Ganzkörper-Schwingungen und sitzender Tätigkeit (z. B. am Fahrerarbeitsplatz) erfolgt dies mit einer Messscheibe, die zwischen Sitzoberfläche und Gesäß des Fahrers positioniert wird. In der Messscheibe befinden sich Sensoren (Beschleunigungsaufnehmer), die die Vibrationen in Fahrtrichtung (x-Achse), quer zur Fahrtrichtung (y-Achse) und in vertikaler Richtung (z-Achse) erfassen.
Die Wirkung auf den menschlichen Organismus hängt nicht nur von der Stärke der Vibrationen ab, sondern auch von der Frequenz (Wechselschwingungen pro Sekunde) und der Einwirkrichtung. Messgeräte können daher noch eine entsprechende Bewertung (nach ISO 2631-1) vornehmen. Als Beurteilungsgröße werden diese frequenzbewerteten Schwingbeschleunigungen dann für jede Raumrichtung über den Messzeitraum gemittelt und als energieäquivalente Mittelwerte angegeben.
Maßgeblich für die Beurteilung der Gefährdung bei Ganzkörper-Schwingungen ist diejenige Beschleunigung, aus der die geringste zulässige Expositionszeit folgt. Im Regelfall ist dies bei Ganzkörpervibrationen die vertikale Richtung.
Für die Beurteilung der Hand-Arm-Schwingungen ist der Schwingungsgesamtwert ahv aus den drei Messwerten (x-, y- und z-Richtung) zu bilden.
Unter Berücksichtigung der Einwirkungsdauer wird anschließend der Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) berechnet. Der Tagesexpositionswert A(8) ergibt sich aus der Beurteilungsgröße, bezogen auf 8 Stunden. Er berücksichtigt die Stärke und die Dauer der Schwingungseinwirkung. Wenn der ermittelte Tagesexpositionswert den Auslöse- oder Expositionsgrenzwert erreicht oder überschreitet, sind erforderlich.
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