Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen zum Thema Vibrationen? Hier bekommen Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen.

Mann hält Telefonhörer

Muss für die Gefährdungsbeurteilung eine Vibrationsmessung erfolgen?

Wenn eine Belastung durch Vibrationen festgestellt wird, kann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zunächst geprüft werden, ob eine Beurteilung anhand von bereits vorhandenen betriebsspezifischen Vibrationsmesswerten erfolgen kann. Wenn darüber hinaus weder Werte aus Vibrationsdatenbanken noch zutreffende Herstellerangaben zur Vibrationsemission aus den Maschinenunterlagen zur Verfügung stehen, um die Einhaltung der Auslöse- und Expositionsgrenzwerte sicher ermitteln zu können, dann sind Vibrationsmessungen erforderlich.

Wer kann Vibrationsmessungen durchführen?

Vibrationsmessungen müssen fachkundig und nach dem Stand der Technik durchgeführt werden. Fachkundige im Sinne § 5 LärmVibrationsArbSchV sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung oder ihrer Erfahrungen ausreichende Kenntnisse über die Messung von Vibrationen an Arbeitsplätzen haben. Kenntnisse über die Regeln der Technik, insbesondere internationale, europäische und nationale Normen, sind erforderlich. Verfügt das Unternehmen nicht selbst über Fachkundige und über die für eine Messung notwendigen Einrichtungen, dann sind fachkundige Stellen damit zu beauftragen.
Die BG Verkehr berät ihre Mitgliedsunternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung und bei der Lösung von Messaufgaben.

Gibt es Datenbanken für Vibrationsbelastungen am Arbeitsplatz?

Ja, hier finden Sie Informationsquellen zu Vibrationsbelastungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und des Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg (LAVG):

Branchenbezogene Gefährdungstabellen bei Vibrationen

Katalog repräsentativer Lärm- und Vibrationsdaten am Arbeitsplatz (KarLA)

Entsprechen Herstellerangaben den typischen Belastungen am Arbeitsplatz?

Herstellerangaben zu Vibrationskennwerten (Emission) in Bedienungsanleitungen dienen dem Vergleich innerhalb von Maschinen-/Gerätegruppen und werden unter normgerechten, definierten Prüfbedingungen ermittelt, die häufig nicht die in der Praxis vorgefundenen, sehr unterschiedlichen Einsatzbedingungen wiedergeben. Es ist für jeden Einzelfall zu prüfen, ob die Werte für die Gefährdungsbeurteilung verwendet werden können und ob hierzu ggf. eine Korrektur nötig ist. Weitere Informationen finden Sie im FA-Informationsblatt Nr. 17 der BGHM.

FA-Informationsblatt Nr. 017: Gefährdungsbeurteilung „Vibrationen“ bei handgeführten und -gehaltenen Arbeitsmaschinen: Hinweise zur Nutzung von Herstellerangaben aus Bedienungsanleitungen

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