Trotz Inflation: BG Verkehr hält Beitragsfuß stabil

Der Vorstand der BG Verkehr hat einen wesentlichen Faktor zur Berechnung der Beiträge für das Umlagejahr 2022 festgelegt – den Beitragsfuß. Basierend auf den zugrundeliegenden Zahlen bleibt dieser mit 2,80 je 1.000 Euro Arbeitsentgelt unverändert.

Der stabile Beitragsfuß von 2,80 je 1.000 Euro Arbeitsentgelt ist eine gute Nachricht für die Mitgliedsunternehmen der BG Verkehr. „Die Entscheidung fiel vor dem Hintergrund, dass sich nach dem Haushaltsabschluss der BG Verkehr die Gesamtausgaben für 2022 in etwa auf dem Niveau des Vorjahres bewegen. Wir freuen uns, trotz der Inflationstendenzen in vielen Bereichen der Wirtschaft unseren Mitgliedsunternehmen Kostenstabilität in der Unfallversicherung bieten zu können“, sagt Sabine Kudzielka, Vorsitzende der Geschäftsführung der BG Verkehr.

Für die Lastenverteilung nach Entgelten bleibt der Beitragsfuß ebenfalls stabil bei 2,00 je 1.000 Euro Arbeitsentgelt. Die Lastenverteilung ist ein Finanzausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften, um die von Strukturveränderungen besonders betroffenen Branchen zu entlasten.

Die Vorstandsbeschlüsse gelten nicht für den Bereich Post, Postbank und Telekom. Dessen Beiträge werden gesondert festgelegt.

Aktuelle Beiträge in der Übersicht

So berechnen sich die Beiträge der BG Verkehr

Die Aufwendungen der BG Verkehr aus dem Jahr 2022 werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen im Umlageverfahren nachträglich auf die bei der BG Verkehr versicherten Unternehmen verteilt. Zu den Aufwendungen gehören in erster Linie Rentenzahlungen an Verletzte und Hinterbliebene, Kosten für medizinische Behandlung und Rehabilitation sowie Leistungen der Prävention. Die über die Umlage zu finanzierenden Aufwendungen der BG Verkehr betrugen 711,6 Millionen Euro im Jahr 2022.

In die Berechnung des Beitrages fließen neben dem Beitragsfuß noch die Gefahrklasse (als Maßstab für das Gefährdungsrisiko) und das Entgelt des jeweiligen Unternehmens ein. Das Entgelt ist für die Arbeitnehmerversicherung die gemeldete oder geschätzte Lohnsumme des Unternehmens.

Der Beitragsberechnung für die Unternehmerversicherung liegt die für das Jahr 2022 gültige Versicherungssumme von 26.000 Euro zugrunde. Für Unternehmen der Seefahrt gelten die ab dem 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 festgesetzten Durchschnittsjahreseinkommen.

Prävention lohnt sich

Unternehmen, die besonders sicher arbeiten, profitieren bei der BG Verkehr von Nachlässen:

  • Unfallfreie Unternehmen, die der BG Verkehr mindestens drei volle Umlagejahre angehören, erhalten einen Nachlass in Höhe von fünf Prozent des Umlagebeitrags zur Arbeitnehmerversicherung.
  • Auf den Beitrag für die Unternehmer-, Zusatz- und freiwillige Versicherung wird ein Nachlass von 25 Prozent gewährt, wenn die Versicherten der BG Verkehr mindestens drei volle Jahre angehören und im abgelaufenen Umlagejahr für sie keine Unfallbelastung vorliegt.
  • Unternehmen, deren Unfallbelastung trotz eingetretener Unfälle die durchschnittliche Unfallbelastung aller Unternehmen um mindestens zehn Prozent unterschreitet, erhalten ebenfalls einen Nachlass. Der rechnerisch mögliche Nachlass von fünf Prozent vermindert sich jedoch um 110 Euro für jeden meldepflichtigen Unfall (Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Tage) zuzüglich 550 Euro für jeden erstmalig entschädigten (berenteten) Unfall.

Unternehmen und Versicherungen mit einer überdurchschnittlich hohen Unfalllast müssen Zuschläge auf den Umlagebeitrag zahlen. Dabei darf die Summe der Zuschläge 50 Prozent des Umlagebeitrages nicht überschreiten.

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