Was bei Trockeneis zu beachten ist

Eiskalt, vielseitig und nicht ohne Risiko: Die Information 213-115 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beschäftigt sich mit der Herstellung, Lagerung und Verwendung von Trockeneis und den damit verbundenen Gefährdungen.

Trockeneis lässt sich vielfältig einsetzen, zur Kühlung genauso wie als Strahlgut zum Reinigen oder für Nebeleffekte auf Veranstaltungen. Trockeneis ist festes Kohlendioxid. Vorteil: Es geht vom festen direkt in den gasförmigen Zustand über, somit bleiben keine Rückstände, die entsorgt werden müssten. 

So beliebt das Trockeneis ist, so unterschätzt sind die Gefahren, die von dem Stoff ausgehen können. Diese gehören bei Tätigkeiten mit Trockeneis in die Gefährdungsbeurteilung. Die Informationsschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung informiert detailliert über die Herstellung, Lagerung und Verwendung. Ein weiteres Thema sind Maßnahmen der Ersten Hilfe. Die Publikation greift einige Tätigkeitsfelder vertiefend auf, dazu gehört die Zustellung durch Post- und Kurierdienste.

Hauptgefährdungen: Kälteverbrennungen und Erstickungsgefahr

Vom Trockeneis entweicht ständig gasförmiges Kohlendioxid (CO2). Je nach CO2-Konzentration droht somit Erstickungsgefahr. Das ist unter anderem für die Lagerung und die Auswahl der Transportfahrzeuge wichtig. Zudem hat Trockeneis eine Temperatur von unter -75,8 Grad Celsius, was bei direktem Kontakt zu sogenannten Kälteverbrennungen führt.

Zum Download der DGUV Information in der Publikationsdatenbank

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