Aktuelle Beiträge

Prävention, Rehabilitation und Entschädigung: Die Mittel für einen umfassenden Schutz von Beschäftigten werden ausschließlich von den Arbeitgebern aufgebracht.

Die Beschäftigten selbst zahlen keine Beiträge an die BG Verkehr. Diese Beitragsregelung beruht darauf, dass die gesetzliche Unfallversicherung die zivilrechtliche Haftung des Unternehmers gegenüber seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ablöst.

Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Beitragssätze, die grundlegend für die Berechnung Ihres Beitrags sind, sowie Informationen zum Beitragseinzug auf einen Blick.

Ihr Beitrag für das Jahr 2023

Der Beitragsfuß sinkt auf 2,75.

Der Beitragsfuß für die Lastenverteilung nach Entgelten, dem Solidaritätsausgleich zwischen den Berufsgenossenschaften, wurde auf 1,90 festgesetzt. 

Der Vorschuss-Beitragsfuß für 2024 beträgt 2,89.

Die Höhe des Mindestbeitrags beträgt weiterhin 62 Euro.

Abweichende Rechengrößen für Unternehmen der Post, Postbank und Telekom

Der Beitragsfuß für 2023 sinkt auf 3,18 Euro / 1.000 Beitragseinheiten (BE). Der Beitragsfuß für die Fremdumlage sinkt ebenfalls auf 1,82 Euro / 1.000 BE.

InformationMit der Einführung des neuen Gefahrtarifs zum 1. Januar 2022 wurde die Beitragsberechnung für Unternehmen der Seefahrt umgestellt.

Alle Änderungen im Überblick

Beitragseinzug

Die Mitgliedsunternehmen erhalten in der Regel im April eines Jahres den Beitragsbescheid für das abgelaufene Kalenderjahr. Der Beitrag wird mit dem Beitragsvorschuss verrechnet, den die BG Verkehr zuletzt gefordert hat.

Fälligkeit des Beitrags

Die Beiträge sind am 15. des Monat fällig, der dem Monat folgt, in dem der Bescheid dem Unternehmer bekannt gegeben wurde. Dieser Termin ist gesetzlich geregelt.

Den Beitragsbescheid für den Umlagebeitrag 2023 erhalten Sie im April 2024.

Was passiert bei Zahlungsverzug?

Wichtig ist, dass der Beitrag bzw. der Beitragsvorschuss bis zum Fälligkeitstermin bei der BG Verkehr eingegangen ist. Bei Zahlungsverzug sind wir gesetzlich verpflichtet, nach einmaliger Mahnung die Beiträge über das Hauptzollamt/Gerichtsvollzieher einzuziehen. Außerdem entstehen zwangsläufig Säumniszuschläge.

Bankverbindungen der BG Verkehr

Beiträge an die BG Verkehr überweisen Sie bitte auf folgendes Konto:

Postbank Hamburg
BIC: PBNKDEFF
IBAN: DE98 2001 0020 0020 0242 01

Für die Mitgliedsbetriebe der Post, Postbank und Telekom gilt folgende Bankverbindung:

Postbank Hamburg
BIC: PBNKDEFF660
IBAN: DE42 6601 0075 0303 5057 51

Lastschriftverfahren

Für die bequeme Beitragszahlung können Sie der BG Verkehr ein Lastschriftmandat erteilen. Mit dem SEPA-Lastschriftverfahren wird keine Zahlung vergessen und Sie brauchen sich selbst um keine Überweisung mehr zu kümmern. Wir buchen die Beiträge fristgemäß zum Zahlungstermin von Ihrem Konto ab. Füllen Sie einfach das SEPA-Lastschriftmandat aus und senden es unterschrieben an uns zurück.

InformationSteuerliche Absetzbarkeit

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt, anders als bei der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, allein der Arbeitgeber. Sie können diese zu 100 Prozent steuerlich als Betriebsausgabe absetzen. Auch die Leistungen der BG Verkehr sind im Gegensatz zu denen der privaten Unfallversicherung steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG).

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