Gefahrtarif
Der Gefahrtarif wird spätestens alle sechs Jahre von der Vertreterversammlung überprüft und neu beschlossen. Dazu werden die Ausgaben der vergangenen sechs Jahre für Unfälle und Berufskrankheiten ermittelt und ins Verhältnis zur Entgeltsumme der jeweiligen Risikogemeinschaft gesetzt.

Welcher Gefahrtarifstelle Ihr Unternehmen zugeordnet ist und welche Gefahrklasse sich daraus ergibt, erfahren Sie mit dem Veranlagungsbescheid.
Am 1. Januar 2022 ist ein neuer Gefahrtarif in Kraft getreten. Der Gefahrtarif gilt erstmalig auch für Unternehmen der Seefahrt. Ausgenommen sind die Unternehmen der Sparte Post, Postbank, Telekom. Für die Beitragsberechnung bis 31. Dezember 2021 gilt der bisherige 25. Gefahrtarif. Ausgenommen sind die Unternehmen der Seefahrt und auch hier die Unternehmen der Sparte Post, Postbank, Telekom. Sie finden sowohl den neuen als auch den 25. Gefahrtarif am Ende der Seite als PDF.
Gefahrtarif für die Sparte Post, Postbank und Telekom
Seit 1. Januar 2018 gilt für die Mitgliedsbetriebe der Sparte Post, Postbank, Telekom der 5. Gefahrtarif. Der 4. Gefahrtarif ist turnusgemäß zum 31. Dezember 2017 ausgelaufen.
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