Informationen der BG Verkehr zum Thema Kabinenluft

Unfallmeldungen zu Geruchsereignissen in Flugzeugen

Aktuelle Zahlen für 2021 (Stand: 16.02.2022)

Die BG Verkehr veröffentlicht regelmäßig die Zahl der gemeldeten Unfälle von Versicherten nach Fume- and Smell-Events (FUSE). 2021 gingen bei der BG Verkehr 47 Unfallmeldungen (2020: 118 Unfallmeldungen) aufgrund von FUSE ein. Im Jahr 2019 wurden noch 524 Unfallmeldungen eingereicht. Der drastische Rückgang dürfte vor allem auf die gesunkene Anzahl der Passagierflüge aufgrund der Corona-Pandemie zurückzuführen sein.

Zwei der 47 Fälle (4 Prozent) führten zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen und waren damit meldepflichtig. Die Zahl der meldepflichtigen Unfälle mit einer Arbeitsunfähigkeit von 3 Tagen und mehr lag im Vorcoronajahr 2019 noch bei rund 11 Prozent.

Die Fume- and Smell-Event-Fälle werden seit 2013 als Unfallanzeigen separat erfasst. Die Zahl stieg von rund 300 im Jahr 2013 kontinuierlich auf rund 920 Fälle im Jahr 2017. 2018 sank diese Zahl auf 542 Fälle.

Um die Versicherten kompetent beraten und informieren zu können, werden alle Verfahren zu Fume- and Smell-Events seit Mitte 2016 in der Bezirksverwaltung Hamburg bearbeitet.

Hintergrund: Wie erfasst die BG Verkehr die Unfallmeldungen nach einem Fume- and Smell-Event?

Die Kriterien für die Erfassung der Unfälle sind seit Beginn der Dokumentation unverändert. Es fließen alle Unfallanzeigen in die Fallzahlen ein, auch solche, die nach einem Fume- and Smell-Event vorsorglich und ohne gesundheitliche Beschwerden gemeldet werden und daher nicht meldepflichtig sind. Anzeigepflichtig sind Unfälle mit einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen.

Grundsätzlich sollen in der gesetzlichen Unfallversicherung Versicherte bei einem Unfall mit Behandlungsbedürftigkeit über eine Woche hinaus oder mit einer Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus eine Durchgangsärztin/einen Durchgangsarzt aufsuchen. Nach der Untersuchung wird entschieden, ob eine hausärztliche Behandlung ausreicht, oder ob die D-Ärztin/der D-Arzt den Fall selbst übernimmt, eventuell unter Hinzuziehung weiterer Fachärztinnen und Fachärzte.

Um gezielt an der Prävention zu arbeiten, hat die BG Verkehr mit den bei ihr versicherten Luftfahrtunternehmen abgestimmt, dass jeder Fall, in dem es nach einem Fume- and Smell-Event zu Gesundheitsbeschwerden kommt, als Arbeitsunfall gemeldet wird. Liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor, wird der Fall in der Regel als Arbeitsunfall anerkannt. Diese Anerkennung bezieht sich auf das Unfallereignis und die unmittelbar daraus resultierenden akuten Gesundheitsschäden (wie zum Beispiel Übelkeit, Kopfschmerzen oder sonstige Reizerscheinungen).

Erhält die BG Verkehr nach der Ersterfassung keine weiteren Berichte, wird der Fall als abgeschlossen gekennzeichnet und gespeichert. Dazu eingehende Rechnungen werden geprüft und bezahlt. Folgen weitere ärztliche Berichte – z. B. nach einer Wiedererkrankung – werden diese Fälle im Datenbestand ebenfalls erfasst. Die Daten werden nicht gelöscht.

Bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit wird anhand des jeweiligen Einzelfalles die unfallbedingte Arbeits- und Behandlungsbedürftigkeit geklärt. In diesen Fällen ist die BG Verkehr gesetzlich verpflichtet, Gesundheitsschäden nur dann anzuerkennen, wenn ein Zusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsbeschwerden besteht. Ein derartiger kausaler Zusammenhang konnte für länger anhaltende Gesundheitsbeschwerden bisher nicht festgestellt werden. In diesen Fällen geht die Behandlung in die Zuständigkeit der Krankenkassen über.

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