BG Verkehr veröffentlicht Empfehlungen für Entsorgungsbetriebe zum Schutz vor Covid-19

11.05.2020 - Das Hochfahren der deutschen Wirtschaft in der Coronakrise funktioniert nur auf Basis wirksamer Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten. Für die verschiedenen Zweige der Verkehrswirtschaft haben die Präventionsexperten und -expertinnen der BG Verkehr Empfehlungen und Regeln erarbeitet, die den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der Bundesregierung konkretisieren.

„Wie schütze ich meine Beschäftigten vor Covid-19?“ Diese Frage ist für viele Unternehmen spätestens seit dem Wiederhochfahren der Wirtschaft in Deutschland von existentieller Bedeutung. Nur wenn die Mitarbeitenden gesund bleiben, lässt sich der Betrieb langfristig aufrecht erhalten. Um ihre Mitgliedsunternehmen zu unterstützen, hat die BG Verkehr auf ihrer Homepage für die verschiedenen Zweige der Verkehrswirtschaft branchenbezogene Tipps und Empfehlungen für den Infektionsschutz veröffentlicht.

Die Maßnahmen konkretisieren den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht hat. „Die BG Verkehr hatte bereits vor der Verabschiedung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards Tipps und Empfehlungen für unsere Mitgliedsunternehmen erarbeitet. Diese haben wir jetzt mit dem Arbeitsschutzstandard abgeglichen und dort, wo es erforderlich ist, Regeln formuliert, die den Unternehmen beim Infektionsschutz helfen und gleichzeitig Handlungssicherheit geben sollen“, sagt Dr. Jörg Hedtmann, Präventionsleiter der BG Verkehr. Hedtmann ist Mitglied des Corona-Arbeitsschutzstabs, der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil berät.

Arbeiten in festen Teams schafft mehr Sicherheit

Entscheidend für den erfolgreichen Infektionsschutz in Entsorgungsbetrieben ist es, die Vorgaben zur Distanzierung umzusetzen und den Mindestabstand von 1,50 Meter zu Kunden/Kundinnen und Kollegen/Kolleginnen einzuhalten. Um direkte Kontakte zu reduzieren, hat es sich bewährt, Schichtarbeit oder versetzte Anfangszeiten einzuführen. „Einige Unternehmen sind dazu übergegangen, ganze Betriebsstätten oder Niederlassungen in Gruppen aufzuteilen und versetzt arbeiten zu lassen“, sagt Hedtmann. Dabei gilt es, feste Teams zu bilden, um wechselnde Kontakte innerhalb des Unternehmens zu vermeiden. Im Fall einer Infektion mit dem Coronavirus reduziert dieses Vorgehen die Zahl der Kontaktpersonen, die in Quarantäne geschickt werden müssen.

Mund-Nase-Bedeckung in der Abfallsammlung: Mehr Risiken als Nutzen

Bei den vieldiskutierten Mund-Nase-Bedeckungen nimmt die Entsorgungsbranche und insbesondere die Abfallsammlung eine Sonderrolle ein. Selbst bei Mitfahrten eines/einer zweiten Müllwerkers/Müllwerkerin im Sammelfahrzeug rät die BG Verkehr sowohl von den Bedeckungen als auch von Schutzmasken ab. „Nach wie vor sehen wir beim häufigen An- und Ablegen der Masken unter den hygienischen Bedingungen, wie man sie bei der Abfallsammlung im Fahrzeug hat, eine erhebliche Infektionsgefahr auch mit anderen Krankheitserregern. Wir halten die Risiken für höher als bei der bisherigen Praxis, gar keine Masken zu tragen und stattdessen auf eine konstante Teamzusammenstellung und konsequentes Distanzieren sowie Einhaltung der Hygienevorschriften zu setzen“, begründet Hedtmann. Alternativ muss eine gut sitzende Mund-Nase-Bedeckung vor Beginn der Sammelfahrt mit gereinigten Händen angelegt, während der Fahrt im Gesicht belassen und am Ende der Fahrt entsorgt werden. Der Einsatz von FFP2-Masken ist wegen der Tragzeitbegrenzung problematisch.

Fahrzeugreinigung bei jedem Besatzungswechsel

Ein weiterer wesentlicher Baustein ist die Hygiene im Fahrzeug. Für Fahrer und Fahrerinnen kann eine ausreichende Handhygiene unterwegs nicht immer gewährleistet werden. In diesen Fällen rät die BG Verkehr, dem Fahrpersonal ein Handdesinfektionsmittel mitzugeben oder einen ausreichend großen Wasserkanister und Handseife sowie Papierhandtücher und Müllbeutel.

Vor allem wenn die Fahrzeuge von mehreren Fahrern und Fahrerinnen genutzt werden, muss das Fahrzeuginnere bei jedem Wechsel sorgfältig gereinigt werden. „Reinigen Sie Oberflächen gründlich mit fettlösenden Haushaltsreinigern. Wenn verfügbar, sind zur Anwendung mit Reiniger oder Seifenlauge getränkte Einmaltücher ideal, die dann entsorgt werden“, lautet der Rat der BG Verkehr. Chemische Desinfektionsmittel sind nur dann eine Alternative, wenn die Reinigungskräfte über ihre richtige Anwendung unterwiesen wurden. „Einfach aufsprühen und gleich nachwischen bringt keinen ausreichenden Effekt“, warnt Hedtmann.

Über die BG Verkehr
Die BG Verkehr ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Verkehrswirtschaft, Post-Logistik und Telekommunikation. Bei ihr sind rund 1,7 Millionen Menschen versichert. Sie berät in den fast 200.000 Mitgliedsunternehmen zur Prävention und sorgt nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten für die Behandlung, Rehabilitation und Entschädigung ihrer Versicherten.

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