Einigung zum Rückwärtsfahren bei der Abfallsammlung

26.10.2016 - Neue Branchenregel zum Arbeitsschutz setzt Konsens von Unfallversicherung, Entsorgern und Gewerkschaft um

Gemeinsame Pressemitteilung von

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (EdDE)
Verband Kommunaler Unternehmen (VKU)
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

 

Unfallversicherungsträger, Entsorgungswirtschaft und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben einen Konsens zum Rückwärtsfahren bei der Abfallsammlung gefunden. Dieser ist in der neuen Branchenregel „Abfallsammlung“ umgesetzt, die vom Grundsatzausschuss Prävention der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) am 24.10.2016 beschlossen wurde und zeitnah in der DGUV Publikationsdatenbank veröffentlicht wird.

Laut Branchenregel sollen Entsorgungsunternehmen die Touren bei der Abfallabholung grundsätzlich so planen, dass unfallträchtige Rückwärtsfahrten möglichst vermieden werden. In Ausnahmefällen soll das Rückwärtsfahren jedoch möglich sein, wenn der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten festlegt. An der Erarbeitung der Branchenregel waren Fachleute der Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, Entsorgungswirtschaft und der Gewerkschaft ver.di beteiligt.

Die Frage, ob Müllfahrzeuge bei der Abfallsammlung rückwärts in Stichstraßen oder Sackgassen ohne Wendemöglichkeit einfahren dürfen, ist seit Jahren immer wieder Thema in Städten und Gemeinden. Mit der Diskussion um die Branchenregel „Abfallsammlung“ hatte die Berichterstattung in den vergangenen Monaten noch einmal erheblich zugenommen. „Mit der Branchenregel ist es uns gelungen, Lösungen für den Arbeitsschutz bei der Abfallsammlung zu finden, die die Bedürfnisse der Praxis und den aktuellen Stand der Technik berücksichtigen“, so Dirk Füting, Leiter des Sachgebiets Abfallwirtschaft der DGUV. „Unter anderem machen wir transparent, wie die Sicherheit beim Rückwärtsfahren gewährleistet werden kann.“

Patrick Hasenkamp, Vizepräsident des VKU, Andreas Thürmer, EdDE-Vorstandsvorsitzender, und Peter Kurth, BDE-Präsident, ergänzen: „Das Rückwärtsfahren von Abfallsammelfahrzeugen auch künftig unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu verbieten, ist vernünftig und praxisnah. Es ist ein guter Kompromiss zwischen Verkehrssicherheit und Bürgerfreundlichkeit erzielt worden, mit dem die Branche zufrieden sein kann.“

„Es ist uns gelungen, klar formulierte Anforderungen zum besseren Schutz von Beschäftigten und Bürgerinnen und Bürgern zu vereinbaren. Nun ist es an den Unternehmen, die Beschäftigten aktiv bei der Umsetzung der neuen Regelungen zu unterstützen“, sagt Katrin Büttner-Hoppe von ver.di.

Die neue Branchenregel ist kein Freifahrtschein, die Touren bei der Abfallsammlung so zu planen, dass die Fahrer von Abfallsammelfahrzeugen rückwärtsfahren müssen. Sie legt fest, dass zunächst alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen sind, das Rückwärtsfahren zu vermeiden. Hierzu können auch bauliche Veränderungen an den Abfallsammelstellen oder Änderungen der Verkehrsführung zählen. Wenn alle Möglichkeiten zur Minimierung des Rückwärtsfahrens nach eingehender Prüfung ausgeschöpft sind, ist mittels der Gefährdungsbeurteilung festzulegen, wie die gefahrlose Rückwärtsfahrt in dieser Situation durchzuführen ist. Unter anderem muss der Unternehmer darin festlegen, über welche Kenntnisse Personen verfügen müssen, die den Fahrer beim Rückwärtsfahren einweisen. „Klar ist aber, dass es auch in Zukunft Situationen geben kann, in denen das Rückwärtsfahren einfach zu gefährlich ist“, erklärt Füting. „Wir appellieren daher insbesondere an die Stadtplaner, die Bedürfnisse der Entsorger zu berücksichtigen, wenn sie die Verkehrswege planen.“

Rückwärtsfahren ist bei Abfallsammelfahrzeugen deswegen so gefährlich, weil die Fahrer nur unzureichend den Raum hinter ihrem Fahrzeug einsehen können. Immer wieder kam es daher in der Vergangenheit zu schweren Unfällen von Einweisern, aber auch von unbeteiligten Dritten. „Die Branchenregel berücksichtigt auch die Möglichkeit, mit Fahrerassistenzsystemen die Sicherheit für alle Betroffenen zu erhöhen“, so Füting. Zukünftig dürften solche Systeme unter Verzicht auf den Einweiser eingesetzt werden, wenn damit sicher eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden könne. Ansonsten bleibe Stand der Technik, dass der Fahrer sich einweisen lassen müsse.

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