Verkehrssicherheit

Das Flughafenvorfeld ist ein abgeschlossenes Betriebsgelände, auf dem die Straßenverkehrsordnung grundsätzlich nicht gilt. Umso wichtiger ist es, Verkehrsregeln festzulegen!

Der Flughafenbetreiber hat für seinen gesamten Bereich die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Er bestimmt also, wer sich mit welchen Fahrzeugen bzw. Luftfahrzeugen wann und wo in diesem Bereich bewegt. Dazu erstellt er in der Regel eigene Anforderungen. Diese finden sich in der von der unteren Luftfahrtbehörde zu genehmigenden Flughafenbenutzungsordnung (FBO) wieder.

Verkehrszeichen auf dem Rollfeld

Geschwindigkeiten

Auf den meisten Flughafenvorfeldern gibt es eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für alle Fahrzeuge und Luftfahrt-Bodengeräte. Diese kann auf Umlaufstraßen auch beispielsweise auf 50 km/h festgelegt sein. Nähern sich aber diese Geräte dem Luftfahrzeug, gilt grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit und der Vorrang von Luftfahrzeugen!

Fahrzeuge

Grundsätzlich benötigen die Fahrzeuge und Luftfahrt-Bodengeräte auf dem Vorfeld keine amtlichen Kennzeichen als Nachweis einer Zulassung nach dem Straßenverkehrsrecht, denn es ist ein privatrechtlicher, also nichtöffentlicher Bereich. Nur wenn diese Fahrzeuge auch in den öffentlichen Bereich einfahren, müssen die Anforderungen erfüllt sein.

Vorfahrt

An den Zufahrten zu dem Flughafenvorfeld wird auf die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO) hingewiesen. Dies macht sich die Unternehmerin oder der Unternehmer zu Nutze, damit die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln Anwendung finden können. Auch hier im nicht öffentlichen Bereich findet man sowohl Verkehrsschilder als auch Kennzeichnungen von Fahrstraßen, die einem bekannt vorkommen.

TÜV

Wenn die Geräte auf dem Vorfeld keine amtliche Zulassung haben, fällt in der Regel auch die Hauptuntersuchung nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) weg. Trotzdem muss die Unternehmerin oder der Unternehmer sicherstellen, dass alle eingesetzten Fahrzeuge und Luftfahrt-Bodengeräte regelmäßig einer Prüfung auf den arbeitssicheren Zustand zugeführt werden.

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