Antragsstart 2023 für Förderprogramme

Für drei Programme des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr starten die Förderperioden 2023. Anträge können für die Förderung von Abbiegeassistenten, Weiterbildung sowie Maßnahmen für Sicherheit und Umwelt eingereicht werden.

Die Antragsformulare sowie die Ausfüllhilfen stehen jeweils auf dem Antragsportal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) zur Verfügung.

Abbiegeassistenzsysteme

Ab dem 23. Januar 2023, 9:00 Uhr, können Anträge für das Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme („AAS“) gestellt werden. Für Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz fördert das Programm die Ausrüstung.

Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm "Abbiegeassistenzsysteme" auf den Seiten des BALM.

Allgemeine Weiterbildung

Seit dem 16. Januar 2023 können Anträge für das Förderprogramm “Weiterbildung“ eingereicht werden. Es gilt für den gewerblichen Güterkraftverkehr beziehungsweise Werkverkehr. Das Programm fördert allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen mit einer Dauer von mindestens vier Unterrichtseinheiten (jeweils mindestens 45 Minuten).

Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm "Weiterbildung“ auf den Seiten des BALM.

„De-minimis“: Sicherheit und Umwelt

Anträge für das Förderprogramm „De-minimis“ sind seit dem 9. Januar 2023 möglich. Das Programm fördert Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen über 7,5 Tonnen bei fahrzeugbezogenen Maßnahmen. Dazu gehören zum Beispiel der Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen oder Aufwendungen für die kostenpflichtige Nutzung von sicheren Parkplätzen in Deutschland. Auch Maßnahmen zur Effizienzsteigerung werden gefördert, beispielweise der Erwerb von Telematiksystemen oder Software zur Verarbeitung von Daten des digitalen Tachografen.

Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm „De-minimis“ auf den Seiten des BALM.

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