Gesichtsmasken in den Verbandkasten

Noch bis zum 31. Januar 2023 gilt für den Handel eine Übergangsfrist, danach dürfen nur noch Verbandkästen verkauft werden, in denen zwei medizinische Masken enthalten sind.

Die entsprechende Norm wurde bereits im Februar 2022 angepasst. Der Verbandkasten muss demnach mit zwei medizinischen Gesichtsmasken ausgestattet sein, um sich im Notfall vor einer Infektion zu schützen.

Zwei weitere Änderungen: Bisher waren zwei Dreieckstücher vorgeschrieben, künftig genügt ein Dreieckstuch. Außerdem wurde das Verbandtuch in 40x60 Zentimeter ersatzlos gestrichen. Sollten noch Verbandkästen nach alter Norm im Fahrzeug sein und der Inhalt noch nicht abgelaufen sein, ist ein Austausch nicht notwendig. Auch die zwei Masken müssen nicht ergänzt werden.

Weitere Informationen gibt der ADAC.

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