Eis und Schnee auf Fahrzeugen richtig entfernen.

Von Lkw-Dächern herabstürzende Eisplatten sind jeden Winter wieder für schwere Unfälle verantwortlich. Die Verursacher bemerken die Folgen häufig überhaupt nicht.

Befinden sich Eis oder Schnee auf dem Dach, muss der Fahrer oder die Fahrerin dieses räumen. Das ergibt sich aus Paragraf 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der die Pflichten der Fahrerinnen und Fahrer regelt: „Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.“ Um dies gewährleisten zu können, muss er oder sie vor Fahrtantritt unter anderem das Dach kontrollieren.

Geeignete Ausrüstung muss vorhanden sein

Für das Räumen muss das Unternehmen die geeignete Ausrüstung stellen, beispielsweise eine Leiter sowie Schneeschieber und Besen. Eine geeignete Lösung ist zum Beispiel eine mobile Anlegeleiter mit Standpodest und Rückenschutzbügel. So können die Beschäftigten ihrer Pflicht auch unterwegs sicher nachkommen. Innerbetrieblich ist das Aufstellen von Arbeitsbühnen sinnvoll, mit denen sich das Dach gut erreichen lässt. Bundesweit gibt es entlang der Autobahnen an verschiedenen Rastanlagen Gerüste, von denen aus das Lkw-Dach sicher von Schnee befreit werden kann.

Eine andere Möglichkeit: Bei freier Ladefläche von innen zum Beispiel mit einem Besen gegen die Dachplane drücken, um Eis und Wasser zu entfernen. Dabei darf allerdings niemand neben dem Fahrzeug stehen, der von dem herabfallenden Eis getroffen werden könnte.

Damit sich auf Planendächern erst gar kein Wasser ansammeln kann, das bei Minustemperaturen zu Eisplatten gefriert, haben sich Luftschläuche zwischen den Spriegeln und Dachplanen bewährt, die bei stehenden Fahrzeugen aufgeblasen werden. Damit entfällt auch jede Absturzgefährdung bei den sonst notwendigen Reinigungsarbeiten.

Auf anderen Teilen des Lkw oder des Anhängers können sich ebenso Schnee und Eis ansammeln, zum Beispiel zwischen den Seitenverkleidungen der Zugmaschine und dem Fahrgestellrahmen. Auch diese Ansammlungen können sich während der Fahrt lösen und herunterfallen. Daher müssen auch solche Stellen vor Fahrtantritt kontrolliert und gegebenenfalls gereinigt werden.

Gesetzliche Regelung

Wer Eis und Schnee nicht vom Dach räumt, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Die Höhe des Bußgeldes kann unterschiedlich ausfallen und startet mit 25 Euro, wenn dies bei einer Polizeikontrolle festgestellt wird. Fällt Eis oder Schnee herunter, besteht eine Gefährdung. 80 Euro Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister sind die Folge. Kommt es aufgrund von herabfallendem Schnee und Eis zu einem Unfall, drohen dem Fahrer bis zu 120 Euro Bußgeld und ein Punkt.

Kommen Menschen durch die Eisplatten am Lkw zu Schaden, ist mit einer Strafanzeige und schlimmstenfalls einer Haftstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung zu rechnen. Nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) kann es als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gewertet werden, wenn sich der Verursacher vom Unfallort entfernt, ohne die Feststellung seiner Person zu ermöglichen. Das gilt auch bei Unfällen, die durch herabgefallene Eisplatten verursacht werden. Nach Herabfallen der Eisplatten kann das Liegenlassen auf der Fahrbahn zusätzlich einen Verstoß nach § 32 StVO „Verkehrshindernisse“ bedeuten.

Hinweise bietet der Flyer der BG Verkehr „Runter mit Schnee und Eis“

Zum Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog

Zur Liste der Räumstationen an Bundesautobahnen

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