22.000 Euro für die Aktion Kinder-Unfallhilfe e. V.

16.02.2023 - Mit Geldern aus dem Vermögen des mittlerweile aufgelösten Vereins „Arbeitssicherheit und Gesundheit im Verkehrswesen e. V.“ fördert die BG Verkehr die Arbeit der Kinder-Unfallhilfe. 10.000 Euro fließen in ein Seminar für Familien mit schädelhirnverletzten Kindern und Jugendlichen. Außerdem ermöglicht die Spende die Anschaffung von Fahrradhelmen für bedürftige Kinder.

Unbürokratische Hilfe für verunfallte Kinder und ihre Familien sowie wirksame Unfallprävention für die jüngsten Verkehrsteilnehmenden: Diese Ziele hat sich die Kinder-Unfallhilfe e. V. auf ihre Fahnen geschrieben. Dabei erhält der Verein jetzt finanzielle Unterstützung der BG Verkehr. Sabine Kudzielka, Vorsitzende der Geschäftsführung der BG Verkehr, übergab eine Spende in Höhe von 22.000 Euro an Svenja Schneider von der Kinder-Unfallhilfe. Die Spende stammt aus dem Vermögen des mittlerweile aufgelösten Vereins „Arbeitssicherheit und Gesundheit im Verkehrswesen e. V.“.

„Die Mitglieder unserer Selbstverwaltung unterstützen die Kinder-Unfallhilfe bereits seit vielen Jahren. Daher kennen wir die Arbeit der Organisation sehr gut und freuen uns, hier helfen zu können“, sagte Sabine Kudzielka. Svenja Schneider, Geschäftsführerin der Kinder-Unfallhilfe, hat bereits Pläne mit dem Geld. „10.000 Euro fließen an die ZNS Hannelore Kohl Stiftung, die damit ein Seminar für die Familien von schädelhirnverletzten Kindern veranstalten kann“, sagt Svenja Schneider. Mit dem restlichen Geld werden hochwertige Fahrradhelme beschafft, die an bedürftige und benachteiligte Kinder ausgegeben werden. Die ersten der mit Hilfe der Spende beschafften Helme werden über die Hamburger Tafel verteilt.

Über die BG Verkehr
Die BG Verkehr ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Verkehrswirtschaft, Post-Logistik und Telekommunikation. Bei ihr sind rund 1,6 Millionen Menschen versichert. Sie berät in den mehr als 210.000 Mitgliedsunternehmen zur Prävention und sorgt nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten für die Behandlung, Rehabilitation und Entschädigung ihrer Versicherten.

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