BG Verkehr: Unfälle in der Pferdehaltung vermeiden
Die Unfallstatistik der Berufsgenossenschaft BG Verkehr zeigt es: Zwar ist die Gesamtzahl der Unfälle in der Pferdehaltung mit etwa 450 pro Jahr im Vergleich zu anderen Branchen gering. Allerdings ist ist der Anteil schwerster und extrem teurer Unfälle überdurchschnittlich hoch. Wer mit Pferden umgeht, lebt nicht ganz ungefährlich! In der Statistik macht „vom Pferd getroffen, erfasst, gebissen“ den Großteil der meldepflichtigen Unfälle aus. Das passiert meistens im Stall bei der Pflege und beim Führen der Pferde. Bei solchen Unfällen kommt es zu Hand- und Fußverletzungen, nicht selten auch schweren Prellungen durch Pferdetritte an Kopf und Körper – gelegentlich sogar mit tödlichem Ausgang. Ebenfalls erheblich sind die Unfallzahlen durch Stürze vom Pferd.
Die BG Verkehr als zuständige Berufsgenossenschaft für die private und gewerbliche Pferdehaltung hat folgende Schwerpunkte bei den Unfallursachen ausgemacht:
- sorgloses Verhalten beim Annähern an das Tier
- Fehlverhalten bei der Pflege oder beim Führen des Pferdes
- fehlende persönliche Schutzausrüstung
- mangelhafte Ausrüstung
- beengte Platzverhältnisse
- Unruhe durch zu viel Publikumsverkehr im Stall
Mit der neuen Broschüre „Unfallverhütung in der Pferdehaltung“ will die BG Verkehr auf 126 Seiten über Unfallrisiken rund um Stall und Koppel aufklären. „In Unfallanzeigen wird oft von einem unvorhersehbaren Verhalten des Pferds gesprochen. Häufig lassen sich diese Vorgänge aber durch die natürlichen und typischen Verhaltensweisen des Pferds und durch seine Anatomie erklären. Deshalb erläutern wir diese Themen in der Broschüre und geben für alle Bereiche der Reittierhaltung Tipps, wie sich Unfälle verhindern lassen“, sagt Axel Güldenpfennig, Fachreferent für Pferdehaltung bei der BG Verkehr.
Die Pferdebroschüre der BG Verkehr geht explizit auf die Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ein. Die Broschüre unterstützt dabei mit fachlichen und rechtlichen Informationen sowie Hinweisen für die Praxis. Checklisten am Ende der Kapitel dienen unter anderem als Hilfe zur Erstellung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung, die für jeden Betrieb Pflicht ist.
Artikelaktionen