Gesetzliche Unfallversicherung: BG Verkehr senkt den Beitragsfuß
Der Beitragsfuß ist neben den Gesamtentgelten und der Gefahrklasse ein wesentlicher Faktor für die Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung. Für zahlreiche Mitgliedsunternehmen der BG Verkehr bedeutet die Senkung des Beitragsfußes gleichzeitig geringere Beiträge oder zumindest eine stabile Entwicklung. Gerade für die Unternehmen der Verkehrswirtschaft, die sich aufgrund der kriegsbedingt hohen Kraftstoffpreise in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden, ist das eine willkommene Entlastung.
Den Spielraum für die Senkung des Beitragsfußes gab der Anstieg der von den Unternehmen gemeldeten Gesamtentgelte um 5,6 Prozent. Damit konnte die Berufsgenossenschaft die von 771,6 auf 796,7 Mio. EUR gestiegene Umlageforderung auffangen. Grund für den Anstieg der Umlageforderung sind höhere Aufwendungen, insbesondere bei den Kosten für Heilbehandlungen und Renten.
Stabil bleibt der Beitragsfuß für die Lastenverteilung nach Entgelten. Für 2025 liegt er wie bisher bei 1,90. Die Lastenverteilung ist ein Finanzausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften, um die von Strukturveränderungen besonders betroffenen Branchen zu entlasten. Er wird nur von Unternehmen mit einer Entgeltsumme von über 270.000 EUR erhoben.
Damit die BG Verkehr im laufenden Geschäftsjahr 2026 über ausreichende Mittel verfügt, um die laufenden Ausgaben zu decken, erhebt sie Vorschüsse. Die Höhe dieser Vorschüsse wird vom Vorstand festgelegt. Er orientiert sich dabei an den Ausgaben für das abgelaufene Geschäftsjahr und den zu erwartenden Ausgaben für das laufende Geschäftsjahr. Den Vorschuss-Beitragsfuß hat der Vorstand für das Jahr 2026 auf 2,77 festgesetzt Die Beschlüsse gelten nicht für den Zuständigkeitsbereich der ehemaligen Unfallkasse Post und Telekom. Diese Beiträge werden gesondert festgelegt.
Zinsfreie Stundungen als Liquiditätshilfe
Hilfestellungen bietet der Vorstand der BG Verkehr den Mitgliedsunternehmen, die aufgrund des kriegsbedingten, abrupten Anstiegs der Kraftstoffpreise mit Liquiditätsengpässen zu kämpfen haben. Ihnen wird laut Vorstandsbeschluss auf Anfrage Stundungen bewilligt, ohne dass dafür Sicherheitsleistungen erforderlich sind (bis 31. Juli 2026) oder Stundungszinsen erhoben werden (bis 31. Dezember 2026). Dies gilt nur für neu festgestellte Forderungen aus den Bescheiden mit Datum ab dem 12. April 2026.
Über die BG Verkehr
Die BG Verkehr ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Verkehrswirtschaft, Post-Logistik und Telekommunikation. Bei ihr sind mehr als 1,7 Millionen Menschen versichert. Sie berät in rund 200.000 Mitgliedsunternehmen zur Prävention und sorgt nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten für die Behandlung, Rehabilitation und Entschädigung ihrer Versicherten.
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