Sichere Entsorgungsfahrt

Ein Abfallsammelfahrzeug auf Sammelfahrt ist in der Regel ein Lkw, der in einem Wohngebiet unterwegs ist – das für die Maße oft nur bedingt geeignet ist. Dazu kommen andere Verkehrsteilnehmer, zu Fuß oder mit den verschiedensten Fahrzeugen, viele davon wollen "eben mal schnell vorbei". Und so mancher ahnt nicht, dass der Fahrer zwar auf einem erhöhten Sitz arbeitet, aber dennoch nicht alles sehen kann!

Für die Fahrt mit dem Abfallsammelfahrzeug gelten unter anderem die Straßenverkehrsordnung und die DGUV Vorschriften "Fahrzeuge" und "Müllbeseitigung". Außerdem hat die DGUV die Branchenregel 114-601 erlassen. Aus allen (Vor)Schriften ergeben sich folgende Sicherheitshinweise. Die Auflistung ist nicht vollständig und muss in jedem Unternehmen angepasst werden – den Touren, den Fahrzeugen, und letztlich auch den Beschäftigten.

Fahrer eines Entsorgungsfahrzeugs blickt in Seitenspiegel

Fahrerarbeitsplatz

  • Korrekte Spiegel-Einstellung sicherstellen. Dafür gibt es in vielen Betrieben auf den Boden aufgemalte Einstellhilfen.
  • Es gilt die Anschnallpflicht für Fahrerinnen und Fahrer sowie Mitfahrerinnen und Mitfahrer! Ausnahme ist die Sammelfahrt von Haus zu Haus – aber nur dann, wenn auch ausgestiegen werden muss.
  • Der Fahrzeugführende muss geeignetes, den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen.

Anleitung Spiegeleinstellplatz (PDF)

Fahrweise

  • Abstand halten und Geschwindigkeit anpassen.
  • Die Höchstgeschwindigkeit bei besetztem Tritt ist 30 km/h (technische Fahr-Restriktion). Diese darf aber nicht immer ausgereizt werden, sondern ist das absolute Höchstmaß. Zum Beispiel sind in Kurven die Fliehkräfte erheblich und können Mitfahrende seitlich von den Trittbrettern schleudern. Bodenwellen können Mitfahrende hochschleudern, auch Aufsetzer des Trittbretts sind möglich. 
  • Beim Zurückstoßen und Wenden muss ein Abfallwerker den Fahrer bzw. die Fahrerin einweisen.
  • Nicht durch fahrfremde Tätigkeiten ablenken lassen.
  • Fahrerinnen und Fahrer sollten regelmäßig Fahrsicherheitstrainings besuchen.

Routenplanung

Rückwärtsfahrten führen immer wieder zu tödlichen Unfällen von Passanten oder Einweisenden. Als Verantwortliche Person müssen Sie sie durch geeignete Streckenplanung strikt vermeiden. Unter ganz bestimmten Voraussetzungen sind einzelne Ausnahmen möglich – eine große Rolle spielt dann die individuelle Gefährdungsbeurteilung (siehe DGUV Regel 114-601).

  • Auf steilen Straßen darf in der Regel nicht während der Bergauffahrt Müll eingesammelt werden. Lässt es sich jedoch nicht umgehen, dann hat dies mit besonderer Umsicht zu geschehen.
  • Lader dürfen an verkehrsreichen Straßen Behälter nur auf der Seite des Fahrzeugs holen, die dem Straßenverkehr abgewandt ist (rechts laden – rechts fahren). Also nie von der gegenüberliegenden Straßenseite.
  • Fahrt nur auf geeigneten Straßen (Breite, Durchfahrthöhe, Tragfähigkeit, Eisfreiheit, Wendemöglichkeit etc. (DGUV Information 214-033 sowie Abreißblock "Erfassung von Beeinträchtigungen und ungeeigneten Verkehrswegen bei der Abfallsammeltour").
  • Die Straßenverkehrsordnung (StVO) räumt in § 35 (6) korrekt gekennzeichneten Abfallsammelfahrzeugen weitreichende Sonderrechte ein: "Fahrzeuge, die […] der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten […]. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen."
  • Das Fahren auf der Gegenspur hat den Vorteil, dass die Straße nicht zu Fuß mit dem Behälter überquert werden muss. Nachteilig sind jedoch die zusätzlichen Gefährdungen durch Irritationen der anderen Verkehrsteilnehmenden: Immer wieder trifft die Wahrnehmung der Sonderrechte bei anderen Verkehrsteilnehmenden auf Ungeduld, Unverständnis und Unkenntnis. Insofern sind damit zusätzliche Gefahren verbunden, die es zu minimieren gilt:
    • Generell sollte das Abfallsammelfahrzeug so fahren, dass die Manöver für andere Verkehrsteilnehmer vorhersehbar und verständlich sind.
    • Die sicherste Lösung ist, eine Straße zwecks beidseitiger Leerung zweimal zu durchfahren.

Benutzung des Trittbretts

Das Trittbrett am Abfallsammelfahrzeug ist eine praktische Sache. Aber nur bei korrekter Benutzung und intaktem Zustand ist die Mitfahrt auf dem Trittbrett sicher; ein regelmäßiges Unfallgeschehen spricht hier eine deutliche Sprache!

  • Mitfahrt nur im Führerhaus oder auf dem Trittbrett am Fahrzeugheck – sonst nirgendwo.
  • Nur eine Person je Trittbrett.
  • Auf- und Abstieg bei Stillstand des Fahrzeugs.
  • Nicht abspringen.
  • Beim Zurückstoßen darf niemals auf den Trittbrettern mitgefahren werden.
  • Die Mitfahrt auf dem Trittbrett ist nur im Sammelbetrieb (Haus-zu-Haus-Verkehr) erlaubt.
  • Die Höchstgeschwindigkeit bei Mitfahrt auf dem Trittbrett ist 30 km/h
  • Mit beiden Händen festhalten.
  • Klare Kommunikationsregeln mit dem Fahrer. Abfahrt erst bei sicherem Stand auf dem Trittbrett.
  • Beim Auf- und Absteigen im fließenden Verkehr immer auf die eigene Sicherheit achten
  • Trittbretter dürfen nur in einwandfreiem Zustand benutzt werden (nicht verbogen oder gebrochen).
  • Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht manipuliert werden.
  • Weder auf den Trittbrettern noch auf anderen Fahrzeugteilen dürfen Gegenstände mitgenommen werden.
  • Keine Beutel o. ä. an den Handgriffen aufhängen.

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