Entsendung ins Ausland

Der Unternehmer muss geeignete Maßnahmen festlegen, um die Gefährdungen bei der Entsendung ins Ausland so gering wie möglich zu halten. Sowohl klimatische oder gesundheitliche Belastungen der Beschäftigten müssen dabei berücksichtigt werden.

Zwei Männer an Schiffsschraube

Gefährdungsbeurteilung bei Entsendung ins Ausland

Im Ausland gelten andere Regeln und Gesetze. Bevor Beschäftigte eine Reise ins Ausland antreten, ist demnach im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, welche Maßnahmen erforderlich sind, um ein adäquates Schutzniveau der Beschäftigten zu gewährleisten. Die Rechtsvorschriften in den Entsendeländern sind dabei zu beachten.

Arbeitsmedizinische Vorsorge G 35 (bei besonderen klimatischen oder gesundheitlichen Belastungen)

Vor der Entsendung ist die eine arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen, wenn im Zielland für die Beschäftigten besondere klimatische oder gesundheitliche Belastungen zu erwarten sind. Unter anderem ist dabei der Impfstatus zu berücksichtigen. Dies sollte mit der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt besprochen werden.

Sanitäre Zustände

In einigen Regionen können die sanitären Zustände die Gesundheit von Beschäftigten beeinträchtigen. Landestypische Zubereitungen von Speisen oder die Verwendung von Trinkwasser sollten dabei berücksichtigt werden. Die Hinweise des Robert-Koch-Institutes sollten vor Antritt der Reise herangezogen werden.

Verhaltensregeln im Ausland

Sowohl die Informationen des Auswärtigen Amtes sowie Erfahrungsberichte und Hinweise durch Ortskundige sollten herangezogen und berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, diese "Spielregeln" vor Antritt der Reise bei einer Unterweisung zu erläutern.

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