Fischerei

Auch das Fischereifahrzeug ist Arbeitsplatz und Zuhause der an Bord tätigen Fischer zugleich. Für die speziellen Fang- und Verarbeitungsanlagen sowie Bauformen der Schiffe benötigt die Branche spezielle Regelungen.

Die Branche der Fischerei ist in der Seeschifffahrt sehr vielseitig aufgestellt. Vom kleinen Fischerboot bis hin zum Fangverarbeitungsschiff sind alle Größenklassen vertreten. Die Fahrtgebiete der Fischerei reichen von dem Fischen in den Flussmündungen über das Wattenmeer und die Küstengewässer bis auf die hohe See.

Für Unternehmerinnen und Unternehmer aus Fischereibetrieben haben wir hier die wichtigsten Fragestellungen hinsichtlich der Vorschriften und des Regelwerks, der Bau- und Ausrüstungsvorschriften sowie der Prüfung von Arbeitsmitteln und Anlagen zusammengefasst. 

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Vorschriften und Regelwerke
Das deutsche Arbeitsschutzrecht gilt prinzipiell erst einmal für alle Arbeitsbereiche unabhängig von der Branche. Für die Fischereifahrzeuge gelten jedoch einige Besonderheiten, da hier auch internationale Vorschriften zur Anwendung kommen oder nationale Bestimmungen keine Ausnahmen für die Fischerei enthalten.
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Fischereifahrzeug auf Werft
Bau- und Ausrüstung
Aufgrund der Vielfalt von Fischereifahrzeugen fallen bestimmte Fahrzeuge in Bezug auf den Bau und die Ausrüstung nicht unter den Anwendungsbereich der einschlägigen Schiffssicherheitsvorschriften. Informationen, was sie als Unternehmerin oder Unternehmer in diesen Fällen zu beachten haben, finden Sie hier.
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Prüfung von Anlagen und Arbeitsmitteln
Sichere Anlagen und Arbeitsmittel sind ein zentraler Baustein der betrieblichen Sicherheit. Durch regelmäßige Prüfungen und Kontrollen wird sichergestellt, dass der sichere Zustand von Anlagen und Arbeitsmitteln erhalten bleibt.
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