Prüfung von Anlagen und Arbeitsmitteln

Arbeitsmittel und Anlagen an Bord von Fischereifahrzeugen unterliegen schädigenden Einflüssen, die die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit beeinflussen. Durch regelmäßige Prüfungen soll erreicht werden, dass die Arbeitsmittel und Anlagen sicher verwendet werden können.

Mann prüft Maschine

An Bord von Fischereifahrzeugen befinden sich neben den allgemein üblichen Arbeitsmitteln, wie z. B. Handwerkzeuge und Bohrmaschine, auch Einrichtungen der Fischerei. Dazu zählen beispielsweise Krabbenkochkessel und Siebanlagen. Auf einigen Fahrzeugen sind Flüssiggasanlagen zu Haushaltszwecken vorhanden.

Schäden an Arbeitsmitteln und Anlagen können zu Unfällen führen. Deshalb müssen alle bereitgestellten Arbeitsmittel und Anlagen regelmäßig nach den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geprüft werden. Damit soll sichergestellt werden, das Beschäftigte die Arbeitsmittel und Anlagen zwischen den Prüfungen sicher verwenden können.

Die Organisation der Prüfung durch Arbeitgeber erfolgt in der Gefährdungsbeurteilung. Hier wird fachkundig festgelegt, welche Arbeitsmittel in welchen Zeitabständen zu prüfen sind. Auch die Art und der Umfang der Prüfung, die Dokumentation der Prüfnachweise und die Qualifikation der Prüfer werden mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und dokumentiert.

Die Ermittlung dieser Anforderungen ist fachlich anspruchsvoll und mit einer hohen Verantwortung verbunden. Daher werden in vielen Fällen Sachverständigenorganisation oder Fachbetriebe eingebunden, die diese Prüfungen fachkundig durchführen und Hinweise zu deren Organisation geben.

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