Sicherheitstechnik

Der Sicherheitsbaukasten für Taxifahrerinnen und Taxifahrer besteht aus einer Reihe von Komponenten. Dazu gehören technische Ausstattungen wie die Alarmanlage und der stille Alarm, GPS-Ortung und – mancherorts – auch eine Überfallschutzkamera des Taxis.

Alarmanlage

Der Gesetzgeber schreibt eine Alarmanlage für Taxis zwingend vor. Dabei handelt es sich nicht um Diebstahlsicherungen. Vielmehr sind diese Alarmanlagen dafür gedacht, auf Notfälle im Taxi aufmerksam zu machen. Taxifahrerinnen und Taxifahrer lösen den Alarm gezielt aus. Zusätzlich zur Hupe blinken die Scheinwerfer und die Blinker am Fahrzeug.

Stiller Alarm

Mit dem stillen Alarm machen Fahrerinnen und Fahrer geräuschlos auf Notfälle aufmerksam. Die links und rechts vom Taxidachzeichen blinkenden roten Leuchtdioden sind vergleichsweise unauffällig – und gerade daher von großem Nutzen. Denn im Innenraum bleibt dieser Alarm unbemerkt. So wiegen Täter sich noch in Sicherheit, während Polizei und Rettungskräfte schon auf dem Weg sind.

Notrufschalter im Fußraum

Taxi-Notruf mit Satelliten-Standortermittlung (GPS)

Moderne Satellitensysteme ermöglichen es, den Standort eines Fahrzeugs jederzeit genau zu ermitteln. Den Taxi-Notruf selbst aktivieren Fahrerinnen und Fahrer mit einem verdeckten Schalter. So erhalten die Mitarbeiter der Zentrale ein Notrufsignal – und können beispielsweise die Polizei oder Rettungskräfte zum Standort lotsen.

Je nach System ist es auch möglich, bei aktiviertem Taxi-Notruf Gespräche im Fahrzeug mitzuhören und aufzuzeichnen. Zudem ist die GPS-Ortung von großem Nutzen, um gestohlene Taxis ausfindig zu machen.

Notrufkanal

Analoge und digitale Funksysteme bieten die Möglichkeit, per Knopfdruck oder Codewort Hilfe in der Zentrale zu holen.

Panorama-Rückspiegel

Sie erleichtern es, Fahrgäste auf den Rücksitzen im Auge zu behalten. Mit diesen Weitwinkelspiegeln behalten Sie leichter den Überblick über das, was in Ihrem Rücken geschieht. Aber Vorsicht: Sie dürfen nur zugelassene Spiegel einbauen. Ansonsten gefährden Sie die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

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