Entlader

Unternehmen setzt Container ab, entlädt Versandstücke, entleert Tanks.

Zu seinen Pflichten gehören in Auszügen nach §§ 23a, 27 und 29 GGVSEB

  • Vergewissern, welche Gefahrgüter entladen werden
  • Einweisung der Fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführers
  • Elektrostatische Aufladungen vermeiden
  • Prüfung der Unversehrtheit der Umschließung
  • Fahrzeug oder Container reinigen (lassen)
  • Kennzeichen entfernen
  • Rauchverbot beachten
  • Vorschriften zu Versandstücken beachten
  • Sicherungspläne erstellen und anwenden

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