5. Gefahrtarif für die Sparte Post, Postbank, Telekom

21.09.2017 - Bekanntmachung des neuen Gefahrtarifs für die Unternehmen der Sparte Post, Postbank, Telekom der BG Verkehr, gültig zur Berechnung der Beiträge ab 1. Januar 2018.

Der neue Gefahrtarif wurde am 24. Mai 2017 von der Vertreterversammlung der BG Verkehr beschlossen und am 26. Juli 2017 vom Bundesversicherungsamt genehmigt.

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