Durchschnittsheuern für Seeleute in der Kauffahrtei

13.04.2018 - Der Ausschuss I der BG Verkehr zur Festsetzung der seemännischen Durchschnittsheuern in der KAUFFAHRTEI hat in der Sitzung am 14.12.2017 die Durchschnittsheuern für Seeleute in der Kauffahrtei (Abschnitt A, L und G) mit Wirkung vom 1. Januar 2018 beschlossen.

Außerdem wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2018 die Bruchteile des Durchschnittsjahreseinkommens der nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII versicherten Ehegatten und Lebenspartner der Küstenschiffer, die Durchschnittssätze des Jahreseinkommens der nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII versicherten Küstenschiffer und die ab 1. Januar 2018 geltenden monatlichen Durchschnittssätze für Beköstigung in der Seefahrt beschlossen. Die Festsetzungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft.

Die Genehmigung durch das Bundesversicherungsamt erfolgte am 21.03.2018 unter dem Aktenzeichen 415 - 69330.9 – 169/2018.

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