Neue Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten"

15.09.2020 - Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 24. August 2020 die neue Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten" (DGUV Vorschrift 38) genehmigt.

Die Vorschrift wurde am 19. Juni 2020 von der Vertreterversammlung der BG Verkehr beschlossen. Sie tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft und ersetzt die bisherige Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" (VBG 37) vom 1. April 1977 in der Fassung vom 1. Januar 1997.

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