Durchschnittsheuern für Seeleute in der Großen Hochseefischerei

07.06.2021- Der Ausschuss II der BG Verkehr zur Festsetzung der seemännischen Durchschnittsheuern in der FISCHEREI hat im schriftlichen Verfahren am 19. März 2021 neue Durchschnittsheuern für Seeleute in der Großen Hochseefischerei (Abschnitt I der Beitragsübersicht) beschlossen.

Die Festsetzung tritt am 1. April 2021 in Kraft.

Die Genehmigung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung erfolgte am 18. Mai 2021 unter dem Aktenzeichen 415 – 69330.9 – 1218/2021.

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