Durchschnittsheuern für Seeleute in der Kauffahrtei

02.03.2021 - Der Ausschuss I der BG Verkehr zur Festsetzung der seemännischen Durchschnittsheuern in der KAUFFAHRTEI hat im schriftlichen Verfahren am 10. Dezember 2020 die Durchschnittsheuern für Seeleute in der Kauffahrtei (Abschnitt A, L und G) mit Wirkung vom 1. Januar 2021 beschlossen.

Außerdem wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2021 die Bruchteile des Durchschnittsjahreseinkommens der nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII versicherten Ehegatten und Lebenspartner der Küstenschiffer, die Durchschnittssätze des Jahreseinkommens der nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII versicherten Küstenschiffer und die ab 1. Januar 2021 geltenden monatlichen Durchschnittssätze für Beköstigung in der Seefahrt beschlossen. Die Festsetzungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft.

Die Genehmigung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung erfolgte am 23. Februar 2021 unter dem Aktenzeichen 415 – 69330.9 – 365/2021.

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