Durchschnittsheuern für Seeleute in der Kauffahrtei

23.08.2021 - Der Ausschuss I der BG Verkehr zur Festsetzung der seemännischen Durchschnittsheuern in der KAUFFAHRTEI hat im schriftlichen Verfahren am 02.06.2021 die Durchschnittsheuern für Seeleute in der Kauffahrtei (Abschnitt A 1 bis A 10, A 12 und A 13 sowie A 16) mit Wirkung vom 1. Juli 2021 beschlossen.

Die Festsetzungen treten am 1. Juli 2021 in Kraft.

Die Genehmigung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung erfolgte am 05.08.2021 unter dem Aktenzeichen 415 – 69330.9 – 2099/2021.

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