Änderung der Entschädigungsregelung

27.01.2022 - Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat am 20. Januar 2022 (Az.: 112-69330.1-240/2016) die Änderungen der Entschädigungsregelung für der Mitglieder der Vertreterversammlung, des Vorstandes, der Organausschüsse, des Widerspruchs- und des Rentenausschusses der BG Verkehr gemäß § 41 Abs. 4 SGB IV in Verbindung mit § 90 Abs. 1 SGB IV genehmigt.

Die Vertreterversammlung der BG Verkehr hat die Änderungen in einem schriftlichen Abstimmverfahren, mit Rückmeldefrist bis zum 17. Dezember 2021, beschlossen.

Die Änderungen betreffen die Tagespauschale für Sitzungen sowie den monatlichen Pauschbetrag für die Organvorsitzenden und treten zum 1. Januar 2022 in Kraft.

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