Neue Durchschnittsheuern für Seeleute in der Fischerei

23.05.2022 - Der Ausschuss II der BG Verkehr zur Festsetzung der seemännischen Durchschnittsheuern in der FISCHEREI hat in der Sitzung am 22. März 2022 neue Durchschnittsheuern für Seeleute in der Großen Hochseefischerei (Abschnitt I der Beitragsübersicht) beschlossen.

Die Festsetzung tritt am 1. April 2022 in Kraft.

Die Genehmigung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung erfolgte am 5. Mai 2022 unter dem Aktenzeichen 415 – 69330.9 – 1019/2022.

Detaillierte Informationen enthält der 1. Nachtrag zur Beitragsübersicht.

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